Vorwärts: Verhandlung unterbrochen

Der Auftakt zum ersten Zivilprozess nach dem monatelangen Grabenkampf bei „Vorwärts Tirol“ hat am Mittwoch am Innsbrucker Landesgericht vorerst mit einem Unterbrechungsbeschluss des Gerichts geendet. Zuerst soll ein weiterer Streit geklärt werden.

Richterin Barbara Linder ließ den Rechtsstreit, bei dem ein Innsbrucker Unternehmer von der Partei rund 700.000 Euro forderte, bis zu rechtskräftigen Klärung einer weiteren gerichtsanhängigen innerparteilichen Streitigkeit unterbrechen.

Klären, ob Hosp rechtmäßige Obfrau

Denn Ende Oktober sollen am Landesgericht Feststellungsklagen der Partei und ihres abgetretenen Parteiobmannes, LAbg. Hans Lindenberger, gegen die nunmehrige Parteiobfrau, die frühere ÖVP-Landesrätin Anna Hosp verhandelt werden. Das Lindenberger-Lager bezweifelt nämlich die Rechtmäßigkeit der Einberufung einer Generalversammlung durch Hosp Mitte Juli und ihre dabei durch acht Gründungsmitglieder erfolgte Wahl zur Obfrau. Es sei zweckmäßig, den Prozess zu unterbrechen, da man zuerst wissen müsse, wer für Vorwärts Tirol vertretungsbefugt sei - also Lindenberger oder Hosp, meinte die Richterin.

Hans Lindenberger am Gericht

zeitungsfoto.at

Hans Lindenberger am Gericht

Lindenberger sagte am Rande der Verhandlung gegenüber der APA , dass auch zwei weitere Parteimitglieder Feststellungsklagen gegen Hosp eingebracht hätten. Sollte das Gericht feststellen, dass Hosp unrechtmäßig zur Obfrau gewählt wurde, gelte es, die Partei auf eine „seriöse Basis“ zu stellen und eine Generalversammlung mit allen Mitgliedern einzuberufen, kündigte Lindenberger an.

Streit mit Werbefirma

Der Ex-SPÖ-Landesrat und sein Anwalt blieben am Mittwoch vor Gericht bei ihrer Linie, dass es sich bei wesentlichen Rechnungspositionen der Werbefirma um „Selbstbedienungsleistungen“ gehandelt habe, die keinen Wert hätten. Darum sei auch die von der Klägerseite verlangte Prüfung des objektiven Werts der Rechnung durch einen Sachverständigen so nicht durchführbar. 60.000 Euro seien gemäß einer Pauschalvereinbarung für die Zurverfügungstellung von Werbemitteln bezahlt worden, mehr sei nicht in Auftrag gegeben worden.

Die Klägerseite, die durch den Geschäftsführer der Werbefirma, Andreas Span, vertreten wurde, legte ihrerseits Unterlagen vor, beharrte auf die Richtigkeit der Forderungen und stritt ab, dass es eine Pauschalvereinbarung gegeben habe.

Weiterer Prozess um 200.000 Euro

Das Hauen und Stechen bei Vorwärts Tirol geht unterdessen an mehreren Fronten in die gerichtliche Verlängerung. Am Mittwoch kommender Woche soll am Landesgericht über eine Klage eines weiteren Innsbrucker Unternehmers - angeblich ein enger Vertrauter von Hosp - gegen die Partei verhandelt werden. Konkret gehe es dabei um ein offenbar vor dem Landtagswahlkampf 2013 von dem Geschäftsmann gewährtes Darlehen über 200.000 Euro an Vorwärts Tirol, hieß es seitens des Gerichts.