Wegen Bombendrohung verurteilt

Ein 48-Jähriger ist am Dienstag wegen einer Bombendrohung nicht rechtskräftig verurteilt worden. 250 Gäste mussten im Juni aus einem Lokal am Innsbrucker Grabenweg evakuiert werden. Der Drohanruf, der bei der Polizei einging, wurde aufgezeichnet.

Sprengstoff wurde damals keiner gefunden. Der Geschäftsführer des Lokals erkannte aber die Stimme des Drohanrufers - mehr dazu in Verdächtiger nach Bombendrohung ausgeforscht. Der 48-jährige Angeklagte bestritt bis zuletzt, der Drohanrufer gewesen zu sein. Eine Stimmanalyse durch einen Gutachter war technisch nicht möglich, eine Rufdatenrückerfassung ebenfalls nicht. Es gebe also keinen objektiven Beweis, argumentierte die Verteidigerin.

Bombendrohung in Innsbruck

Zeitungsfoto.at

Das von der Bombendrohung betroffene Lokal

Richter Thomas Dampf ließ den Angeklagten am Dienstag den Wortlaut des Drohanrufes laut vorlesen. Mehrmals wurde auch der aufgezeichnete Drohanruf im Gerichtssaal vorgespielt, und alle drei Zeugen erkannten eindeutig die Stimme des 48-jährigen Angeklagten. Auch für den Richter passten Dialekt und Stimmlage zu dem Mann, wie er in seiner Urteilsbegründung ausführte.

Angeklagter war Bauleiter im Lokal

Außerdem gebe es ein Motiv: Der 48-jährige Angeklagte war bis November letzten Jahres Bauleiter in dem neuen Lokal, dann trennte man sich im Unfrieden. Der Geschäftsführer beklagte Baumängel, der Angeklagte offene Rechnungen. Er gab am Dienstag zu, eine Reihe von Anzeigen beim Finanzamt, bei der Baupolizei, bei der Gebietskrankenkasse, bei der Staatsanwaltschaft eingebracht zu haben. Auch einen Konkursantrag gegen das Lokal stellte der Oberländer laut eigenen Angaben und alle Lieferanten informierte er in einem Rundmail über die angeblichen finanziellen Schwierigkeiten des Lokals.

Der Drohanruf war dann wohl nur der nächste Schritt, mutmaßte der Richter und verurteilte den Oberländer wegen gefährlicher Drohung. Dafür ist eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorgesehen. Der 48-Jährige kam dennoch mit einer Geldstrafe davon, weil er bislang unbescholten ist. Diese Strafe verhängte der Richter aber unbedingt, als Abschreckung für andere, wie er sagte, und als Signal, dass eine Bombendrohung kein Spaß sei.