Flurverfassungsgesetz neu: Schöpf skeptisch

Seit Jahren beklagt die Gemeindevertretung, dass die Gemeinden in Sachen Agrargemeinschaften trotz VGH-Urteils nicht oder nur schleppend zu ihrem Recht kommen. Das ändere auch die geplante Gesetzesnovelle nicht, so Gemeindeverbandspräsident Ernst Schöpf.

Weitere Spannungen zwischen Land und den Tiroler Gemeinden zeichnen sich in Sachen Agrargemeinschaften ab. Die Landesregierung plant - wie schon 2010 - eine weitere Anpassung des Flurverfassungsgesetz von 2006. Konkrete Verhandlungen dazu mit den Gemeinden stehen an.

Direktüberweisung auf Gemeindekonto

Der von der Regierung beabsichtigte Eingriff ins Gesetz, der die „bisherigen Schwächen“ beseitigen soll, überzeuge ihn nicht, so Ernst Schöpf im ORF-Interview. Die Schwäche des 2010 in Kraft getretenen Gesetzes sei, dass die Agrargemeinschaften das Gemeindegut und die Erträge daraus verwalten: „Wenn etwa ein Schotterunternehmer seinen Abbau erhöhen möchte und dazu von der Gemeinde grünes Licht bekommt, dann aber die Agrargemeinschaft, die dieses Gemeindegut verwaltet, über Jahre keinen entsprechenden Beschluss herbeiführt, dann ist das für die Gemeinden nicht zufriedenstellend, ihre Kassen bleiben leer.“

Es müsse möglich werden, dass der Gemeinde zustehendes Geld sofort auf ein Gemeindekonto überwiesen wird, so Schöpf. Auch wenn der Gemeinderat die Übergabe eines Grundstücks an einen Siedlungswerber beschließt, dürfe dies nicht über Umwege gehen, sondern müsse direkt möglich sein.

Schöpf: „Bin Optimist“

Auf die Frage, ob die Ankündigung Platters, dass das „Problem Agrargemeinschaften“ innerhalb eines Jahres gelöst sein würde, realistisch sei, meinte Schöpf: „Wenn man eifrig arbeitet, kann man sehr viel erledigen. Es ist noch ein halbes Jahr Zeit und ich bin ein grenzenloser Optimist.“

Der für Agrarfragen zuständige Landesrat Josef Geisler (ÖVP) wollte auf Anfrage von ORF Tirol noch nicht zur geplanten Novelle des Flurverfassungsgesetzes Stellung nehmen.

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