Goldmord: Gutachter spricht von Tötungsdelikt

Am vierten Tag des Goldmord-Prozesses am Landesgericht Innsbruck waren mehrere Gutachter am Wort. Der Gerichtsmediziner spricht von einem „Tötungsdelikt“. Die Psychiaterin attestiert dem Angeklagten eine massive Egozentrik.

Im Zeugenstand war Freitagnachmittag die Gerichtspsychiaterin Heidi Kastner. Sie hat ihr Gutachten präsentiert. Der Angeklagte weise eine „massive Egozentrik“ auf und sei „moralisch blind“, sagt sie.

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Angeklagter sei „kindhaft“

Er sei nach außen „recht unauffällig“. Aber es gebe Auffälligkeiten. „Er geht ziemlich weit, um Dinge, die er will, zu erreichen“, führt Kastner aus. Das zeige sich unter anderem in seinem Intimleben. Der Angeklagte hätte neben seiner Ehefrau mehrere Beziehungen gehabt. Das sei an und für sich nichts Abnormes. Interessant ist aber laut Kastner, dass er kein Schuldgefühl denen gegenüber gehabt hat, die er getäuscht hat. Er wirke „kindhaft“, so Kastner. „Ihm geht es immer nur um die Optimierung der eigenen Befindlichkeit, andere werden dabei nicht mit bedacht. Er orientiert sich nicht an Regeln und Normen, sondern nur an sich selbst“, analysierte die Psychiaterin den Angeklagten. Außerdem sei er mit seiner eigenen Lebenssituation massiv unzufrieden gewesen.

Bilder vom Tatort

Am Vormittag präsentierte der Gerichtsmediziner Walter Rabl sein Gutachten. Als er Fotos vom Tatort und der toten Frau zeigt, ist es still im Gerichtssaal. Auch der Angeklagte sieht sich die Bilder an.

Rabl sagt, die Frau hätte noch gelebt, als das Auto gebrannt habe. „Die Schleimhaut war komplett schwarz gefärbt“, sagt er. Das zeige, dass die Frau Ruß eingeatmet habe. Der Gerichtsmediziner hat auch lokale Weichteilquetschungen an den Unterarmen und an einem Oberarm festgestellt. „Das ist ein Hinweis, dass die Frau kräftig angefasst wurde“, sagt Rabl. Er schließt: „Aus gerichtsmedizinischer Sicht gibt es keinen Zweifel daran, dass es ein Tötungsdelikt war.“

DNA-Spuren des Angeklagten im Auto

Der spurenkundliche Sachverständige, Martin Steinlechner, erklärte, dass er 360 bis 370 DNA-Spuren vom Tatort ausgewertet habe. An vier Stellen sei das Merkmalmuster des Angeklagten im ausgebrannten Auto gefunden worden. Er meinte damit seine DNA-Spuren an einem Feuerzeug im Auto, an einem Papierknäuel in einem Kanister oder an einem Mittelfinger des Opfers. Spuren des Angeklagten und des Opfers hätten sich auf einer Stoffwindel befunden, die für die Betäubung durch Chloroform verwendet worden sei. Es gebe keinen Zweifel, so Steinlechner, dass der Angeklagte der Spurenleger sei. „Die Chance, dass das Ganze ein Zufall ist, steht eins zu einer Milliarde“, so der Gutacher.

Ermittler prüften SMS und Telefonate

Ein Ermittler berichtet, dass Benzin als Brandbeschleuniger verwendet worden sei. Im Schrebergarten des Angeklagten habe man dann einen Einfüllstutzen eines Benzinkanisters neben einem Chlorophorm-Fläschchen auf einem Tisch gefunden.

Ein anderer Ermittler präsentiert die Auswertung des Wertkartenhandys des Angeklagten. Mit diesem Handy habe es ausschließlich Kontakte zwischen dem späteren Opfer und dem Angeklagtem gegeben. Nachdem man die Rufnummer auf dem Handy von Erika H. gesehen habe, ging man der Nummer nach. Durch E-Mail-Rasterung konnte man das Wertkartenhandy dem Angeklagten zuordnen.

Die Auswertung der Telekommunikationsdaten habe ergeben, dass sich der Angeklagte zum Tatzeitpunkt zumindest in der Nähe des Tatortes aufgehalten hatte. „Sein Handy war kurz vor der Tat mit einem Funkmasten verbunden, der auch den Bereich des Tatortes versorgt“, erklärte der Ermittler.

Prozess wird am 2. Mai fortgesetzt

Angeklagt ist ein 52-jähriger suspendierter Polizist. Ihm wird vorgeworfen, die Filialleiterin einer Bank im März 2012 getötet zu haben, indem er sie mit Chloroform betäubt und im Wagen dann eine Signalfackel gezündet hat. Als Motiv gilt der Raub von acht Kilogramm Gold. Der Prozess wird am 2. Mai fortgesetzt. Ein Urteil wird für den 3. Mai erwartet.

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