Absturz: Pilot fehlte Spezialausbildung

Nach dem Absturz der Cessna mit sechs Todesopfern oberhalb von Ellbögen am Sonntag hat die Untersuchung des Unfallhergangs ein erstes Ergebnis gebracht. Der Pilot war nicht im Besitz einer entsprechenden Instrumentenflugbescheinigung.

Der Pilot hatte keine Instrumentenflugbescheinigung. „Er konnte daher nur im Sichtflug fliegen und so war der Flug auch angelegt“, sagte der Leiter der Unfalluntersuchungsstelle des Bundes, Peter Urbanek am Freitag.

Gesonderte Ausbildung und Prüfung

Es gebe an Bord einer solchen Maschine Instrumente, mit denen man „blindfliegen“ könne, erklärte Urbanek. „Dazu braucht man aber eine gesonderte Ausbildung sowie eine Prüfung. Das hatte der Pilot jedoch nicht“, teilte der Leiter der Unfalluntersuchungsstelle mit. Dies lasse aber nicht den Schluss zu, dass er gar nicht fliegen hätte dürfen. Ansonsten gebe es hinsichtlich der angekündigten Beleuchtung des „Fluglebenslaufes“ des Piloten keine Neuigkeit, meinte Urbanek.

Untersuchung auf drei Ebenen

Laut dem Experten verlaufe die Untersuchung des Unfallherganges auf drei Ebenen: der technischen Untersuchung, der Überprüfung der betrieblichen Daten und der Beleuchtung des „Fluglebenslaufes“ des Piloten. Es sei aber „unseriös“, einen Zeithorizont zu nennen, wann die gesamte Untersuchung abgeschlossen sein werde.

Das Flugzeugunglück hatte sich am Sonntag kurz vor 7.30 Uhr ereignet. An Bord der zweimotorigen Cessna mit der Kennung „N738W“ befanden sich der Pilot aus dem Bezirk Zell am See und sieben Fluggäste aus dem Zillertal. Für den Piloten und fünf Passagiere kam jede Hilfe zu spät. Ein Insasse überlebte mit leichten Verletzungen, ein zweiter wurde mit schweren Verletzungen in die Innsbrucker Klinik eingeliefert. Die Verunglückten wurden in den vergangen Tagen in ihren Heimatgemeinden im Zillertal unter großer Anteilnahme beigesetzt.

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