Bedingte Haft nach Fasnachts-Unfall

Nach einem tödlichen Unfall bei einem Faschingsumzug wurde am Landesgericht ein 19-Jähriger wegen fahrlässiger Tötung und schwerer Körperverletzung zu sechs Monaten Haft bedingt verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der Angeklagte hatte auf dem Fasnachtswagen mit Mullern und Zottlern die Heizkanone installiert, um auf dem Wagen für die am Umzug beteiligten Kinder für Wärme zu sorgen. Mitten im bunten Fasnachtszug mit tausenden Besucherinnen und Besuchern in Innsbruck-Mühlau gab es nach Augenzeugenberichten plötzlich Feuer.

Das zottelige Kostüm eines Mullers stand in Flammen, ein Zuschauer und ein Volksschüler fingen ebenfalls Feuer. Streckenposten außerhalb des Wagens konnten das Feuer löschen. Der Maskierte, ein 37-jähriger Familienvater, erlitt lebensgefährliche Verbrennungen. Er starb drei Wochen später in der Innsbrucker Klinik. Die beiden anderen wurden schwer verletzt.

Angeklagter hätte Schaden verhindern müssen

„Der Angeklagte hat eine Gefahr geschaffen und wäre verpflichtet gewesen, zu verhindern, dass dadurch jemand anders zu Schaden kommt“, begründete der Richter am Landesgericht Innsbruck sein Urteil.

Dem Beschuldigten wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, die Heizkanone beim Umzug unter Missachtung der Betriebsanleitung und der Sicherheitsbestimmungen verwendet zu haben. Auch habe der Angeklagte nicht auf die Einhaltung des Mindestabstands geachtet. Der 19-Jährige gab selbst an, lediglich die Kinder daraufhin gewiesen zu haben, nicht zu nahe an die Heizkanone heranzutreten. Er selbst musste den Umzugswagen jedoch verlassen und hatte es verabsäumt jemand anderen mit der Überwachung der Heizkanone zu beauftragen. „Ich habe nicht gedacht, dass etwas in Brand geraten könnte und ich habe auch niemanden die Anweisung zum Aufpassen gegeben“, beteuerte der Angeklagte, der Berufung anmeldete.

Auch Zahlung an die Opfer

Neben der bedingten Haftstrafe wurde der Mann auch noch zu einer Zahlung von 10.000 Euro Schmerzensgeld an einen der Verletzten und zu 3.000 Euro einmaliger Unterhaltszahlung an die Frau und die Kinder des Getöteten verurteilt.