Träger von Ehrenzeichen am Prüfstand

Das Land Tirol überlegt die nachträgliche Aberkennung von Ehrungen rechtlich zu verankern. Diskutiert wurden Aberkennungen nach Missbrauchsfällen auch in der Stadt Innsbruck und in den Gemeinden, doch bisher ohne Folgen.

Im Sommer letzten Jahres hatte ein ehemaliger Heimbewohner der Bubenburg in Fügen die Diskussion ins Rollen gebracht. Gegen zwei Erzieher, die die Stadt Innsbruck mit Sozial-Ehrenzeichen gewürdigt hatte, wurden schwere Missbrauchsvorwürfe erhoben. Die Erzieher sind bereits gestorben. Posthum wurde die Aberkennung der Ehrenzeichen verlangt - mehr dazu in Opfer fordern Aberkennung der Ehrenzeichen.

Gesetz wurde geändert

Die Stadt Innsbruck prüfte zumindest rechtlich den Fall und kam zu dem Schluss, dass eine Aberkennung im Stadtrecht nicht vorgesehen war. Im Jänner wurde das Gesetz geändert. Ehrungen können nun aberkannt werden, wenn Taten der Geehrten bekannt werden, die der Ehrung entgegen stehen.

Aberkennungen werden im August entschieden

Auf Nachfrage vom ORF Tirol, ob es nun eine Aberkennung geben werde, erklärte Bürgermeisterin Christine Oppitz-Plörer, dass der Innsbrucker Stadtsenat sich im August wieder mit dem Thema befassen werde. Ein historisches Gutachten werde beim Stadtarchiv bzw. der Expertenkommission für Missbrauchsvorwürfe in Auftrag gegeben werden. Dann werde man entscheiden ob die Ehrenzeichen aberkannt werden oder nicht, so die Bürgermeisterin.

In Thiersee wurde im Juni einen Pfarrer die Ehrenbürgerschaft der Gemeinde aberkannt, nachdem Missbrauchsvorwürfe bekannt geworden sind - mehr dazu in Thiersee: Ehrenbürgerschaft aberkannt.