Keine UVP für Kraftwerk am Kalserbach
Die Gemeinde Kals als Betreiberin hatte gegen das vereinfachte UVP-Verfahren berufen, ebenso der Landesumweltanwalt, der allerdings eine große Umweltverträglichkeitsprüfung forderte. Der Umweltsenat hat jetzt aber entschieden, dass überhaupt keine UVP notwendig ist.
Trotzdem keine „g’mahte Wiesn“
Über die rechtliche Machbarkeit des Projekts sage das aber noch nichts aus, so Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer. Die Entscheidung bedeute, dass die Gemeinde einen Antrag auf Genehmigung dieses Kraftwerks einbringen werde.
Auch der Landesumweltanwalt werde aufgrund einer Parteistellung ebenso eine Stellungnahme abgeben als wäre es ein UVP-Verfahren. „Das ist keineswegs eine g’mahte Wiesn!“, sagte der Landesumweltanwalt.