Berufung schneller und einfacher

In Tirol gibt es zwischen zehn und 15 verschiedene Berufungsbehörden. Sie sollen, so der Plan von Bund und Länder, bis 2014 aufgelöst und durch ein Landesverwaltungsgericht ersetzt werden.

Um Berufungsverfahren schneller abzuwickeln, soll künftig ein Verwaltungsgericht pro Bundesland die zahlreichen Berufungsbehörden ersetzen. Auf diese Reform der Verwaltungsgerichtsbarkeit haben sich in der vergangen Woche die Landeshauptleute und die Bundesregierung geeinigt.

Ein Verwaltungsgericht pro Bundesland

Derzeit gibt es bei der öffentlichen Verwaltung in Tirol zwischen zehn und 15 verschiedene Berufungsbehörden. Vom Unabhängigen Verwaltungssenat über den Landesagrarsenat, die Umlegungsoberbehörde bis zur Disziplinaroberkommission für Lehrer.

In Tirol könnte der Unabhängige Verwaltungssenat zu so einem Gerichtshof umgewandelt werden, sagt Landesamtsdirektor Josef Liener. Das Personal von derzeit 22 Mitgliedern müsse dafür entsprechend aufgestockt werden: „Bürgerinnen und Bürger, die sich mit den Entscheidungen der Verwaltungsbehörde nicht einverstanden erklären, können sich dann mit ihrer Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof des Landes oder des Bundes wenden, je nach Materie und Zuständigkeit. Das Verwaltungsgericht entscheidet dann selber in der Sache, was insgesamt zu einer Beschleunigung der Verfahren führen sollte“, so der Landesamtsdirektor.

Gesetzesnovelle in Arbeit

Der Bund hat den Ländern für die Einrichtung der Verwaltungsgerichte 20 Millionen Euro pro Jahr versprochen. Derzeit wird an einer entsprechenden Gesetzesnovelle gearbeitet, die im österreichischen Parlament mit einer zwei Drittel beschlossen werden muss. Der Aufbau der Gerichtshöfe könnte bis 2014 umgesetzt sein.