Landtag beschließt Freizeitwohnsitzabgabe

Der Landtag hat am Mittwoch die von der schwarz-grünen Landesregierung paktierte Freizeitwohnsitzabgabe beschlossen. Neben den Regierungsparteien stimmten auch FPÖ und NEOS für die Abgabe, SPÖ und Liste Fritz waren dagegen.

Die Freizeitwohnsitzabgabe für Gemeinden sieht zusätzlich zur Tourismusabgabe ab 2020 jährlich eine gestaffelte Pauschale von mindestens 100 Euro für einen Freizeitwohnsitz bis zu 30 Quadratmetern vor. Die Staffelung geht bis zu 2.200 Euro für mehr als 250 Quadratmetern Nutzfläche. Die Regierungsparteien rechnen damit, dass die Freizeitwohnsitzabgabe den Gemeinden rund acht Millionen Euro bringen wird.

Die Abgabe betrifft die rund 16.000 legalen Freizeitwohnsitze in Tirol. Sollten die Bürgermeister Kenntnis von nicht genehmigten Freizeitwohnsitzen erlangen, müssen sie ein Verfahren wegen unerlaubter Nutzung einleiten.

Gegen generelle Zweitwohnsitzabgabe

In der Landtagsdebatte verteidigte der zuständige Landesrat Johannes Tratter (ÖVP) das Vorhaben und sprach von einer von vielen notwendigen Maßnahmen, die die Landesregierung im Bereich kommunaler Infrastruktur und leistbares Wohnen in der Pipeline habe. Tratter begründete auch, weshalb sich die Regierung gegen eine generelle Zweitwohnsitzabgabe entschieden hat. Man wolle nicht Menschen zusätzlich belasten, die auf einen Zweitwohnsitz angewiesen sind - etwa Arbeitnehmer oder Studenten. Zudem verwies er auf den hohen Verwaltungsaufwand. Würde man eine Zweitwohnsitzabgabe einführen und gleichzeitig all diese Personen ausnehmen, dann bleibe ohnedies die Freizeitwohnsitzabgabe übrig.

Abgeordnete im Landtag

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Die Debatte im Landtag verlief kontroversiell

Grünen-Klubobmann Gebi Mair sagte, es handle sich „im Grunde um eine Vermögenssteuer, die wir nun im Land Tirol einführen“. Und genau dies sei auch das Ziel gewesen, denn: „Wir wollen die Vermögenden treffen“.

Plädoyer für Kärntner Modell

Liste Fritz-Abgeordneter Markus Sint sprach hingegen von einem „schwarz-grünen Pfusch“. Er plädiert für das Kärntner Modell – eine Abgabe auf alle 120.000 Zweitwohnsitze mit Ausnahmen für berufsbedingte Nebenwohnsitze. Nun treffe man nur rund 16.000 Personen und auch dabei müsse die Nutzung des Freizeitwohnsitzes nachgewiesen werden, was einen erheblichen Verwaltungsaufwand bedeute. Zudem wären flächenmäßig kleine Freizeitwohnsitze gegenüber großen benachteiligt. Auch die SPÖ-Abgeordnete Elisabeth Blanik plädierte für das Kärntner Modell. Dieses wäre für alle gerecht gewesen und hätte den Gemeinden geholfen. „Wenn es um den finanziellen Ausgleich gehen würde, dann hätte man die Zweitwohnsitzabgabe machen müssen“, erklärte Blanik.

FPÖ stimmt „mit Bauchweh“ zu

„Das ist reine Kosmetik. Die Abgabe wird sich ‚Reich und Schön‘ locker leisten können“, zeigte sich auch FPÖ-Chef Markus Abwerzger nicht sehr angetan von dem schwarz-grünen Gesetz. Die Bürgermeister würden zudem nicht die Möglichkeit haben, das Gesetz zu kontrollieren. Die Zustimmung der Freiheitlichen begründete Abwerzger aber damit, dass man immer für eine Freizeitwohnsitzabgabe eingetreten sei. „Wir werden daher mit Bauchweh zustimmen“, so der FPÖ-Klubobmann. Wohlwollender äußerte sich NEOS-Klubchef Dominik Oberhofer: „Das ist ein erster echter Schritt“. Eine Zweitwohnsitzabgabe erachtete Oberhofer aufgrund des angeblich zu hohen Verwaltungsaufwandes ebenfalls als nicht sinnvoll.

Schöpf (ÖVP) spricht von „Ignoranz“

Kritik am schwarz-grünen Vorhaben kam auch aus den eigenen Reihen - nämlich vom Gemeindeverbandspräsident und Bürgermeister von Sölden, Ernst Schöpf (ÖVP). Auch Schöpf fordert das Kärntner Modell und kritisiert die Vorgehensweise der Landesregierung: „Das ist eine Ignoranz, die schon zu begründen sein wird. Wenn wir schon partnerschaftlich auf Augenhöhe miteinander arbeiten wollen, dann sollte man jene, die an der Basis arbeiten, bitte auch mitberücksichtigen. Und nicht so schnoddrig sagen: Jetzt sind die Bürgermeister gefordert, endlich einmal den Freizeitwohnsitzen hinterherzuschnüffeln.“

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