Klinik: Umkleidezeit zählt als Arbeitszeit

Die Mitarbeiter der tirol kliniken erhalten ihre Umkleidezeiten für die letzten drei Jahre gutgeschrieben. Ein Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) im Jahr 2018 hielt fest, dass Umkleidezeiten unter Umständen Arbeitszeit sind.

Zentralbetriebsrat, die Vertretung des Aufsichtsrates und der Geschäftsführung der tirol kliniken hätten sich nach monatelangen Verhandlungen auf eine Lösung geeinigt, heißt es in einer Aussendung der tirol kliniken. Die Umkleidezeiten werden drei Jahre rückwirkend einem Zeitkonto gutgeschrieben. In Zukunft sollen Umkleidezeiten gemäß dem OGH-Urteil aus dem Jahr 2018 als Arbeitszeit gewährt werden.

Kinderklinik / Kinderzentrum

APA / Robert Parigger

Umkleidezeiten gelten jetzt als Arbeitszeit

Zeitaufwand wird individuell ermittelt

Jetzt müssen die Umkleidezeiten individuell ermittelt werden. Eine wichtige Rolle werden die dafür zurückgelegten Wege und auch die Art des Dienstes spielen. Wenn der Dienst etwa gesplittet wurde, können laut Informationen der tirol kliniken bis zu 30 Minuten pro Tag zusammenkommen. Profitieren dürften davon vorrangig das Pflegepersonal und medizinisch-technische Dienste, aber auch Ärzte, heißt es.

Bis die Zeiten der etwa 5.000 Mitarbeiter ermittelt sind, dürfte einige Zeit vergehen. Um ausreichend Zeit für Bearbeitung und Erledigung zu haben, wird laut der Aussendung der tirol kliniken der Verjährungsverzicht bis Ende 2019 verlängert. Was mögliche Personalengpässe durch die neue Regelung betrifft, heißt es, jetzt werde alles erhoben, und dann werde man eventuell Maßnahmen treffen, etwa die Verlegung von Garderoben näher zum Arbeitsplatz hin.