Innsbruck droht mit Plakatentfernung
Widerrechtlich platzierte Plakate sind der Stadt Innsbruck auch bei den bevorstehenden Gemeinderatswahlen ein Dorn im Auge. Die Anbringung von Plakaten sei an vorgesehenen Standorten erlaubt. Sie müssen aber entfernt werden, wenn sie eine Beeinträchtigung des Verkehrs oder der Sicht darstellen oder unerlaubt platziert wurden, heißt es nun in einer Aussendung. Wahlplakate dürfen also nicht verkehrsgefährdend aufgestellt werden.
ORF/Hermann Hammer
Plakate dürfen laut Gesetz auch nicht auf sogenannten „Einrichtungen zur Regelung und Sicherung des Verkehrs“ platziert werden. Dazu zählen zum Beispiel Straßenbeleuchtungen, Verkehrszeichen, Ampeln und Brückengeländer. Bis jetzt musste im Gemeinderatswahlkampf noch keine wahlwerbende Gruppe ihre Plakate beseitigen, heißt es aus dem Innsbrucker Rathaus.