Pflegegeld zählt nicht mehr zu Einkommen

Die Landesregierung will Bezieher von Mindestsicherung, die Angehörige pflegen, finanziell entlasten. Davon profitieren pro Jahr rund 100 Personen, die bisher wegen der Pflege ihren Anspruch auf Mindestsicherung verloren.

70 Prozent aller pflegebedürftigen Menschen in Tirol werden zu Hause durch Angehörige betreut, erklärten am Mittwoch Jakob Wolf, Klubobmann der ÖVP im Landtag, und Gabriele Fischer, stellvertretende Klubobfrau der Grünen.

Wenn Pflegebedürftige ihren Angehörigen, die sie pflegen, das Pflegegeld übertragen, wird dieses Pflegegeld derzeit zur Mindestsicherung hinzugerechnet. Damit werden pflegende Angehörige de facto mit einer professionellen Pflege gleichgesetzt. Dadurch erhöht sich das Einkommen des Pflegenden und dieser kann somit den Anspruch auf Mindestsicherung verlieren. Das führte immer wieder zu Härtefällen und persönlichen Tragödien. Betroffen sind davon rund 100 Personen pro Jahr.

Helfende Hände

APA/Patrick Pleul

Dezember-Landtag soll Problem entschärfen

In einem Dringlichkeitsantrag von ÖVP und den Grünen im Dezember-Landtag soll das Pflegegeld nicht mehr als Einkommen angerechnet werden. Pflegende Angehörige sollen damit für ihre Hilfe nicht mehr schlechter gestellt sein. "Mit der Korrektur der derzeitigen Regelung verhindern wir in Zukunft Härtefälle und erleichtern zumindest finanziell die Situation von pflegenden Angehörigen die Mindestsicherung beziehen“, erklärten Fischer und Wolf.