Pflegegeld gilt nicht mehr als Einkommen

Die Landesregierung plant eine Änderung des Mindestsicherungsgesetzes im Bereich der Pflege. Damit soll die Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen für die in die Mindestsicherung fallenden Pflegegeldbezieher der Vergangenheit angehören, hieß es am Mittwoch.

Das Pflegegeld wird in der Mindestsicherung für die Pflegegeldbezieher selbst nicht als Einkommen angerechnet. Bei der Übertragung des Geldes an Angehörige, die für die Pflege aufkommen, sei es allerdings bei der Mindestsicherung als Einkommen angerechnet worden. Das hatte bisher zur Folge, dass viele pflegende Angehörige die Anspruchsberechtigung auf Mindestsicherung verloren haben, erklärten ÖVP-Klubchef Jakob Wolf und die stv. grüne Klubobfrau Gabriele Fischer.

„Als das Problem bekannt wurde, haben wir intensiv alle rechtlichen Lösungen geprüft. Die jetzige Gesetzesänderung garantiert, dass pflegende Angehörige für ihre Hilfeleistung nicht mehr schlechter gestellt werden“, sagte Wolf. Im Dezemberlandtag soll nun ein schwarz-grüner Dringlichkeitsantrag zur Änderung des Mindestsicherungsgesetzes eingebracht werden.