Mehrjährige Haft für Überfall auf Juwelier

Nach einem Raubüberfall Mitte Juli auf ein Schmuckgeschäft in Fügen sind am Freitag zwei Männer zu Haftstrafen verurteilt worden. Der Richter verhängte acht und zehn Jahre Haft über den 27-Jährigen und der 35-Jährigen.

Den zwei Bosniern wurde schwerer Raub und schwere Nötigung vorgeworfen. Einer der beiden Angeklagten soll den zweiten nach Tirol geholt haben, um den Überfall zu begehen. Er soll ihm laut Anklage auch einen Schreckschussrevolver gekauft und ein Motorrad zur Verfügung gestellt haben. Zudem soll der Mann mit einem Fluchtfahrzeug vor dem Schmuckgeschäft gewartet haben.

Der erstangeklagte Täter schlug die Besitzerin des Schmuckgeschäftes bewusstlos – mehr dazu in Raubüberfall Fügen: Verdächtiger festgenommen, anschließend richtete er den Revolver auf zwei belgische Urlauber, die ihn auf der Flucht verfolgen wollten. Die beiden Belgier machen seit dreißig Jahren Urlaub in Tirol, die Frau arbeitet selbst in einem Schmuckgeschäft. Wohl auch deswegen reagierten die beiden Gäste im Juli sehr schnell auf die Situation in Fügen. Beide leiden noch heute unter dem Erlebten.

Überfallsopfer ist traumatisiert

Noch schlechter als den Belgiern geht es der Frau, die im Geschäft überfallen und niedergeschlagen wurde. Sie fühlte sich nicht im Stande, vor Gericht auszusagen und den Tätern zu begegnen. Die Frau wird nach 25 Jahren ihr kleines Schmuckgeschäft Ende Jänner zusperren.

Kurz nach dem Angriff wurden die zwei Tatverdächtigen festgenommen. Beide zeigten sich Freitagfrüh bei Prozessbeginn geständig. Ihre Aussagen dazu, wer die Idee für den Überfall hatte oder treibende Kraft war, gingen aber auseinander.

Gericht sah penible Planung des Überfalls

Der Schöffensenat kam zu dem Schluss, dass der Raubüberfall sorgfältig und lange geplant war. Der 27-jährige, in Tirol lebende Angeklagte wurde zu acht Jahren Haft verurteilt, weil er den Kontakt zu seinem Kollegen in Bosnien aufgenommen und ihn überredet hat, für den Raubüberfall nach Tirol zu kommen. Dieses Urteil ist rechtskräftig. Die Tat ausgeführt hat der 35-Jährige Angeklagte. Er wurde - noch nicht rechtskräftig - zu zehn Jahren Haft verurteilt.