Diskussion um Sorgfaltspflicht von Alpinschulen

Nach dem tödlichen Absturz eines deutschen Bergsteigers am Samstag am Habicht ist eine Diskussion um die Sorgfaltspflicht von Alpinschulen entbrannt. Denn der Verunglückte war Teil einer Gruppe, die von einem Bergführeranwärter geführt wurde.

Die deutsche Gruppe, zwei Männer und drei Frauen, waren mit dem Bergführeranwärter aus Salzburg-Land am Weg zur Innsbrucker Hütte in den Stubaier Alpen. Auf einer Höhe von rund 2900 Metern stürzte der 52-jähriger Deutscher plötzlich 70 Meter in die Tiefe und starb an den Folgen seiner Verletzungen - mehr dazu in Absturz am Habicht: Opfer stirbt bei Bergung. Der Bergführeranwärter war im Auftrag einer Alpinschule mit Sitz in Deutschland tätig.

Anwärter nur unter Aufsicht eines Bergführers

Im Bergführergesetz heißt es, dass Anwärter nur unter der unmittelbaren Leitung und Aufsicht eines Bergführers solche Tätigkeiten ausüben dürfen. Der Geschäftsführer der Alpinschule zeigt sich in einer schriftlichen Stellungnahme an den ORF betroffen über das tödliche Unglück am Habicht. Meint aber, dass es in seiner Schule immer wieder vorkomme, dass bei einfacheren Bergen nicht fertig ausgebildete Bergführer mit Gruppen losgeschickt würden.

Habicht

ZOOM.Tirol

Einsatz der Alpinpolizei beim tödlichen Unfall Mitte Juli

Kluft zwischen Theorie und Praxis

Laut Sepp Rettenbacher, Präsident des Verbandes der Alpinschulen Österreichs, ist man bedacht, Bergführeranwärter nur gemeinsam mit Bergführern eine Gruppe führen zu lassen, so wie es das Gesetz vorsieht. Allerdings gebe es hier eine Kluft zwischen Theorie und Praxis, so Rettenbacher. Bei Personalengpässen während der Bergsteiger-Hochsaison, komme es immer wieder einmal vor, dass Bergführeranwärter von Alpinschulen ohne Aufsicht eines Bergführers losgeschickt würden.

Bergführerverband sieht Handlungsbedarf

Dass es Handlungsbedarf gibt und es auch eine Änderung im Gesetz geben wird, davon ist der Vorsitzende des Bergführerverbandes, Robert Span, überzeugt. „Der Hintergrund ist, dass wir über Jahrzehnte nie einen Unfall hatten mit Bergführeranwärtern. Deshalb mussten wir darüber nie diskutieren. Jetzt ist das Problem da und wir werden eine Eingrenzung finden müssen“, sagt Span im Interview mit dem ORF.

Der Habicht gilt als verhältnismäßig einfacher 3000er, dennoch ist er kein Wanderberg. Immer wieder kommt es zu tödlichen Unfällen. In diesem Fall ermittelt nun die Staatsanwaltschaft.