„Kindergeld Plus“ künftig einkommensabhängig

Die Landesregierung hat die Richtlinien für die Familienförderung geändert. Künftig wird das einkommensunabhängige „Kindergeld Plus“ an das Haushaltseinkommen gekoppelt. Auch bei der Schulstarthilfe wird nachgerüstet.

Für sozial schwächere Familien wurde das „Kindergeld Plus“, das für Kinder im Alter zwischen zwei und vier Jahren ausbezahlt wird, von 400 auf 500 Euro angehoben. Eine Familie mit zwei kleinen Kindern und einem Netto-Haushaltseinkommen von bis zu 2.500 Euro im Monat werde künftig also 1.000 Euro pro Jahr bekommen, rechnete Familienlandesrätin Beate Plafrader (ÖVP) bei einer Pressekonferenz am Dienstag vor. Bei einem Einkommen von über 2.800 Euro bekommt die vierköpfige Familie in Zukunft jedoch überhaupt kein „Kindergeld Plus“ mehr - alle die dazwischen liegen bekommen 300 Euro. Die Einkommensgrenzen richten sich nach der Anzahl der in einem Haushalt lebenden Personen. Die Anträge für das neue „Kindergeld Plus“ können ab 1. Juli online gestellt werden.

Mit weniger Anträgen wird gerechnet

Bisher hätten jährlich rund 11.000 Tiroler Familien einen Antrag auf das „Kindergeld Plus“ gestellt. Insgesamt gebe es in Tirol rund 12.000 Familien mit Kindern im Alter zwischen zwei und vier Jahren. Die Verantwortlichen rechneten damit, dass durch die Bindung an das Einkommen zukünftig weniger Anträge gestellt werden.

Schulstarthilfe wird leicht erhöht

Auch bei der Schulstarthilfe wurde nachgerüstet. „Hier hat es seit neun Jahren keine Anpassungen mehr gegeben“, erklärte Palfrader. Die Förderung, die für Kinder zwischen sechs und 15 Jahren immer zu Schulbeginn ausgezahlt wird, soll von 145 auf 150 Euro angehoben werden. Die Einkommensgrenze wurde ebenfalls hinaufgesetzt. Bei zwei Personen im Haushalt liegt sie bei 1.600 Euro netto im Monat, bei drei 2.100 Euro im Monat. Die neue Richtlinie gilt ab dem kommenden Schuljahr.

Weiters wird der Fördersatz bei der Schulveranstaltungsförderung von maximal 75 auf 125 Euro pro Kind und Schulveranstaltung (statt bisherigen 30 Prozent der Kosten sind 50 Prozent förderbar) erhöht.

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