Arbeitskollege verletzt: Neun Jahre Haft
Es war kein Mordversuch, urteilten die Geschworenen am Freitag. Der 36-Jährige hatte im Juli in Wörgl einen Arbeitskollegen mit einem Hammer attackiert. Der Angeklagte sprach davon, dass der Arbeitskollege zuvor auf ihn losgegangen sei, in einem Streit um 40 Euro. Um sich zu wehren habe er ein Werkzeug aus dem Auto genommen und zugeschlagen.
Anders die Aussagen des Opfers: Der Mann sagte in einer Zeugenaussage vor Gericht, dass er von dem Beschuldigten bereits früher einmal massiv bedroht worden sei, weil er Diebstähle des Angeklagten am Arbeitsplatz bemerkte. Der Beschuldigte bestritt das aber, es habe weder Diebstähle noch Drohungen gegeben.
Bleibende Schäden nach Hammerattacke
Durch den Schlag mit dem Werkzeug wurde das Opfer schwer am Kopf verletzt, ein Lochbruch am Schädel hat Schädigungen des Großhirns zur Folge. Unter Folgen der Attacke leidet das Opfer noch heute. Einen Mordversuch sahen die Geschworenen darin aber nicht. Stattdessen wurde der Angeklagte wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung, schwerer Nötigung und Diebstahls zu neun Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.