Wirbel um Kündigung beim TVB Innsbruck

Die Initiatorin zur Gründung eines Betriebsrats beim TVB Innsbruck und seine Feriendörfer wurde gekündigt. Die AK spricht von einer „skandalösen Vorgangsweise“, der TVB weist einen Zusammenhang zurück.

Die Vorbereitungen zur Gründung eines Betriebsrats beim Tourismusverband Innsbruck und seine Feriendörfer seien schon seit einiger Zeit gelaufen. Am 22. November schließlich erfolgte dem Gesetz entsprechend die Kundmachung für eine Betriebsversammlung. Weiters wurden die Geschäftsführung und der Obmann darüber informiert.

Unterschiedliche Ansichten über Kündigungsgrund

Zwei Tage später wurde die Initiatorin zur Gründung eines Betriebsrates gekündigt. Aus Sicht der AK ist die Kündigung aus einem rechtlich verpönten Motiv erfolgt. Die Gründung eines Betriebsrates ist kein zulässiger Grund für eine Kündigung.

Als offizieller Kündigungsgrund sei ein Nichtakzeptieren von strukturellen Umstellungen angegeben worden, sagen Arbeiterkammer wie TVB. In Fällen wie diesem sei es üblich derartige Gründe anzugeben, wissen die Rechtsexperten der Arbeiterkammer. Jedenfalls sei der Grund aus der Luft gegriffen.

Kündigung schon vorher beschlossen

Die Geschäftsführerin des TVB, Karin Seiler-Lall, erklärt gegenüber dem ORF Tirol, dass die Kündigung der Mitarbeiterin nichts mit der Gründung eines Betriebsrates zu tun habe. Schon am 5.11. sei diese mit dem Obmann beschlossen worden und ein Headhunter mit der Suche nach einem Nachfolger beauftragt worden.

Äußerst unüblich an dem Fall ist auch, dass alle Mitarbeiter von der Geschäftsführung über diese Kündigung informiert worden sind. Der TVB argumentiert das damit, dass es sich um eine Führungskraft gehandelt habe und die Information deshalb für den weiteren reibungslosen Ablauf wichtig gewesen sei. Die AK mutmaßt aber: „Die ausgesprochene Kündigung soll offenbar eine Warnung an die Belegschaft sein. Einen anderen nachvollziehbaren Grund gibt es nämlich nicht“, heißt es in einer AK-Aussendung.

Klage wird bald eingebracht

Die Arbeiterkammer gewährt in dem Fall Rechtsschutz. Die Klage im Namen der gekündigten Mitarbeiterin werde in Kürze eingebracht werden. Einer Klage sieht der TVB gelassen entgegen. Die Kündigung sei von einem Anwalt geprüft worden. Alle Schritte seien dokumentiert worden, so Seiler-Lall.

Die Betriebsversammlung ist jedenfalls für den 7. Dezember geplant.