Tirol erhält neues Reha-Gesetz

Ein neues Rehabilitationsgesetz soll Tirol endlich auf den aktuellen Stand bei den Rechten für Behinderte bringen. Das aktuelle Gesetz ist nicht mehr zeitgemäß und entspricht nicht der UN-Konvention für Chancengleichheit.

Die UN-Behindertenrechtskonvention gilt bereits seit 2008 in Tirol. Allerdings entsprechen noch viele Details im Tiroler Gesetz nicht diesem Standard. Ein Monitoringausschuss soll dazu beitragen, diese Konvention in einem neuen Gesetz umzusetzen, erklärt Isolde Kafka, Vorsitzende des Ausschusses.

Betroffene Experten in eigener Sache

Der Ausschuss setzt sich aus 16 Mitgliedern zusammen, die zum Teil selbst behindert sind. „Sie sind somit Experten in eigener Sache, die sich im ganzen Land ansehen, wie das Leben aussehen muss, dass sie wirklich selbstbestimmt leben können“, so Kafka.

Förderungen, Selbstbestimmung und Assistenz sind Themen in den Empfehlungen für das neue Gesetz, die der Ausschuss an das Land richtet. Kritisiert wurden von der UN vor allem auch die Beschäftigungstherapien wie etwa spezielle Werkstätten für behinderte Menschen. Davon gibt es in Tirol besonders viele. Im neuen Gesetz fordert der Monitoringausschuss eine Änderung, so Mitglied Volker Schönwiese.

Mehr als nur Taschengeld für Arbeit

Ein anderer zentraler Punkt sei, dass niemand arbeiten gehen solle ohne dafür bezahlt zu werden. Die Beschäftigungstherapie für Menschen mit Behinderung bedeute Arbeit, dafür würden sie nur ein Taschengeld erhalten. In diesem Fall sage die Konvention eindeutig, dass dies nicht sein dürfe, so Schönwiese. Nun brauche es dafür eine gesetzliche Regelung.

Gesetz soll Rahmen bieten

Die Empfehlungen des Ausschusses gehen an die Landesregierung. Auch beim Gesetzesentwurf hat der Ausschuss ein Begutachtungsrecht. Am 29. November veranstaltet der Monitoringausschuss seine letzte Sitzung. Interessierte können daran teilnehmen und mitdiskutieren.

Der gesetzliche Rahmen allein reiche aber nicht. Das Gesetz müsse auch vollzogen werden, so Volker Schönwiese. Er erwarte sich, dass das Gesetz einen Rahmen biete, der der Konvention entspreche. Dazu brauche es einen Tiroler Aktionsplan, um die Schritte festzulegen und auch zu kontrollieren, was bis wann umgesetzt werde.