Alle Verfahren gegen Mader eingestellt

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft hat alle Ermittlungsverfahren gegen den früheren ÖVP-Politiker Helmut Mader eingestellt. Ihm war unter anderem in Zusammenhang mit dem Gratiswohnrecht im Technikerhaus Untreue vorgeworfen worden.

Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat wegen des Vorwurfs der Untreue im Zusammenhang mit einem unentgeltlichen Wohnrecht Maders und dem Verkauf des Technikerhauses ermittelt. Außerdem hat die Staatsanwaltschaft geprüft, ob es nach Maders Ausscheiden aus der TIWAG zu rechtsgrundlosen Nachzahlungen in die betriebliche Pensionskasse Maders gekommen ist. Der ÖVP-Spitzenpolitiker Mader war Obmann des Vereins Technikerhauses und Angestellter der TIWAG.

Die Staatsanwaltschaft kam nach der Prüfung zu dem Schluss: „Das Ermittlungsverfahren war gegen sämtliche (sieben) Beschuldigte (...) einzustellen“, heißt es in dem dem ORF Tirol vorliegenden Schreiben.

„Schädigungsansatz liegt nicht vor“

In der Causa des unentgeltlichen Wohnrechts hätten die Ermittlungen ergeben, „dass bereits objektiv ein Schaden zum Nachteil des Vereins nicht vorliegt.“ Mader hätte schon 1988 einen Mietvertrag abgeschlossen, der eine lebenslange Nutzung der Wohnung zu einem wertgesicherten Mietzins vorgesehen habe. 2009 wurde ihm ein unentgeltliches Wohnrecht eingeräumt. „Es konnte uns hier nicht nachgewiesen werden, dass von Ing. Mader im Zuge der Um- und Ausbauarbeiten vom Verein zu tragende Kosten vorgestreckt wurden, er also diesbezüglich eine Forderung gegenüber dem Verein hatte.“

Durch die Vereinbarung im Jahr 2009 habe Mader auf einen Teil der Forderungen verzichtet, im Gegenzug sei ihm das unentgeltliche Wohnrecht eingeräumt worden. „Die Forderungen, auf die Ing. Mader zugunsten des Vereins verzichtet hat, übersteigen die durch die Vereinbarung entgangenen möglichen Mieteinnahmen erheblich, sodass bei wirtschaftlicher Gesamtbetrachtung dem Verein kein Schaden entstanden ist“, begründet die Staatsanwaltschaft. Es würden keine Anhaltspunkte für einen Schädigungsansatz der Beteiligten vorliegen.

Ermittlungen zum Verkauf des Technikerhauses

Dem Verkauf des Technikerhauses sei ein „schlüssiges, unbedenkliches Gutachten eines Sachverständigen zugrunde“ gelegen. In dem „Gutachten“ der Käuferin sei ein weit über dem Verkehrspreis liegender Wert der Liegenschaft ausgewiesen gewesen. Dabei habe es sich „nicht um ein Bewertungsgutachten zum Wert der Liegenschaft im Zeitpunkt des Erwerbs“ gehandelt, darin seien bereits „beabsichtigte, wertsteigernde Um- und Neubauten“ berücksichtigt gewesen. Die Staatsanwaltschaft zieht den Schluss: „Ein untreuerelevanter Schaden war daher ebenso wenig anzunehmen wie Anhaltspunkte für einen auf Untreuehandlungen gerichteten Vorsatz der den Verkauf abwickelnden Personen.“

Bei der Nachzahlung in die betriebliche Pensionkasse der TIWAG haben die Ermittlungen ergeben, dass Mader „einen aufrechten Anspruch auf eine entsprechende Betriebspension hatte“.

Liste Fritz wartet weitere Prüfungen ab

Für die Liste Fritz sind damit die strafrechtlichen Fragen geklärt. Die Frage der politischen und moralischen Verantworung sei noch offen. Dazu sei das Ergebnis der Landesrechnungshof-Sonderprüfung abzuwarten, sagt die Klubobfrau der Liste Fritz, Andrea Haselwanter-Schneider, in einer Aussendung. Die Liste Fritz fordert weiters die ÖVP auf, ihren Umgang mit ihrem früheren Parteimitglied zu hinterfragen. Mader sei von der ÖVP nach Bekanntwerden der Causa wie ein Aussetziger behandelt worden.

Gerhard Mader verweist auf „erwiesene Unschuld“

Rechtsanwalt Gerhard Mader, der Sohn von Helmut Mader, zeigt sich erleichtert über die Einstellung der Verfahren. „Es ist keine Einstellung im Zweifel vorliegend, sondern klar wegen erwiesener Unschuld“, so Gerhard Mader.

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