Brandstiftung: Einweisung beantragt

Nach dem Brand im Hotel Löwe in St. Johann hat die Staatsanwaltschaft gegen einen 30-jährigen Mann einen Antrag auf Unterbringung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingebracht.

Der Brand im Hotel am 15. November des vergangenen Jahres war gelegt. Das haben die Ermittlungen ergeben. Auch der 30-jährige einheimische Tatverdächtige ist geständig. Er war laut Staatsanwaltschaft alkoholisiert. In einer nicht weiter erklärlichen Wut soll der Mann das nicht mehr bewirtschaftete Gebäude betreten und eine Schaumstoffmatratze in einem Zimmer angezündet haben. Ohne die Feuerwehr zu verständigen, habe der Mann das Gebäude dann verlassen - mehr dazu in Brand in altem Hotel war Brandstiftung.

Laut Staatsanwalt nicht zurechnungsfähig

Die von Passanten alarmierte Feuerwehr konnte den Brand löschen; bevor es zu einem ausgedehnten Schadensfeuer kam. Aufgrund einer psychischen Störung, verbunden mit der Alkoholisierung war der Mann laut Staatsanwaltschaft zum Tatzeitpunkt nicht zurechnungsfähig. Statt einer Bestrafung wegen des Verbrechens der versuchten Brandstiftung hat die Staatsanwaltschaft daher die Unterbringung in einer Anstalt beantragt. Der Verhandlungstermin steht noch nicht fest.