AK nur bedingt für Teilzeitkrankenstand

Die Wirtschaft bastelt derzeit gerade am Teilzeitkrankenstand. Das heißt, dass krankgemeldete Arbeitnehmer stundenweise ihrer Arbeit nachgehen können. Das ist derzeit rein rechtlich nicht möglich. Seitens der Arbeiterkammer (AK) gibt es jedoch Bedenken.

Derzeit gibt es in Österreich in Bezug auf den Krankenstand eine klassische Schwarz-Weiß-Lösung - ein „bisschen krank“ gibt es derzeit nicht. Dabei gäbe es durchaus Bedarf für einen sogenannten Teilzeitkrankenstand etwa bei Krebserkrankungen, Burn-out oder anderen psychischen Langzeiterkrankungen. Stundenweise an den Arbeitsplatz zurückzukehren hätte sogar therapeutische Vorteile, glauben Befürworter dieses Modells.

Zangerl: Nicht verordenbar

Für Tirols Arbeiterkammer-Präsident Erwin Zangerl ist der Teilzeitkrankenstand ein heikles Thema und längst nicht ausgereift. Es bestehe die Gefahr, dass auf Arbeitnehmer zusätzlicher Druck ausgeübt werde. Deshalb sei für ihn der Teilzeitkrankenstand nur auf freiwilliger Basis denkbar. Einen Teilkrankenstand anzuordnen gehe nicht, man sei auch nicht halb schwanger.

Man könne schon diskutieren, in welchen Bereichen so etwas möglich sei. Zangerl möchte dann aber nicht von einem Teilkrankenstand sprechen, sondern von einer „Eingliederung in den Betrieb - das macht Sinn“. Gleichzeitig sei dieses Modell beispielsweise für das Baugewerbe oder die Produktionsbereiche unrealistisch, hingegen für die Verwaltung vorstellbar, so Zangerl.

Wirtschaftskammer: Win-Win-Sache

Bei der Wirtschaftskammer sieht man den Teilzeitkrankenstand grundsätzlich positiv. Oswald Mayer, der Vizepräsident der Wirtschaftskammer, sagt, für den Mitarbeiter sei es positiv. Wenn der Mitarbeiter lange weg sei, versäume er die Entwicklungen an seinem Arbeitsplatz. Wichtig sei es auch für den Betrieb - und so könne es eine Win-Win-Sache werden, so Mayer.

Verhandlungen laufen

Am Wochenende war in manchen heimischen Medien zu lesen, dass bezüglich Teilzeitkrankenstand intensive Verhandlungen zwischen Arbeiter- und Wirtschaftskammer laufen und eine Einigung noch im ersten Halbjahr 2015 möglich sei.