OGH bestätigt bedingte Haft für Benko

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat am Montag das Urteil im Korruptionsverfahren gegen den Tiroler Immobilienmultimillionär René Benko und seinen Steuerberater Michael Passer bestätigt. Benko und Passer waren rechtskräftig zu einer bedingten Haftstrafe von einem Jahr verurteilt worden.

Der 17. Senat des OGH unter Vorsitz des OGH-Präsidenten Eckart Ratz verwarf die Nichtigkeitsbeschwerde der Generalprokuratur und wies die Erneuerungsanträge der Verurteilten ab. Wenn ein Anwalt in einem Verwaltungsverfahren interveniere, könne man von einem zulässigen Druck sprechen, nicht aber, wenn der Ministerpräsident etwas tun soll, sagte Ratz in seiner Begründung. „Willkür ist das wirklich nicht.“

Gleiches Urteil in allen Instanzen

Benko und seinem Steuerberater war der Versuch einer verbotenen Intervention in einem Steuerverfahren in Italien vorgeworfen worden. Den Urteilen erster und zweiter Instanz zufolge sollte auf Benkos Initiative hin über den damaligen kroatischen Ministerpräsidenten Ivo Sanader ein beschleunigter und positiver Abschluss des Steuerverfahrens bewirkt werden. Sanader sollte dafür 150.000 Euro erhalten. Auch das Berufungsgericht sah eine verbotene Intervention - mehr dazu in OLG bestätigt ein Jahr bedingte Haft für Benko.

Benko, der zu zwölf Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden war, hatte von einem Fehlurteil gesprochen - mehr dazu in Zwölf Monate bedingte Haft für Benko.