IG-Luft: Land blitzt mit Beschwerde ab

Tempo 100 nach IG-Luft sorgt wieder für Wirbel, denn der Lufthunderter auf der Inntalautobahn war teils falsch kundgemacht. Das stellte der Unabhängige Verwaltungssenat im Herbst fest. Das Land legte dagegen Beschwerde beim Höchstgericht ein und blitzte jetzt ab.

Ins Rollen brachte den Fall ein 16-jähriger L-17 Raser, der fast 60 Km/h zu schnell auf der Autobahn im Gebiet von Vomp unterwegs war. Auf der Überkopf-Anzeigetafel stand IG-L Tempo 100. Der junge Fahrer hätte 450 Euro Strafe bezahlen müssen. Der Anwalt des Burschen ging zum Unabhängigen Verwaltungssenat und dieser hob den Strafbescheid auf.

Im Zuge dieses Verfahrens kam zum Vorschein, dass die Überkopfwegweiser nicht dort standen, wo sie laut Kundmachung des Landes eigentlich stehen hätten müssen. Eine Portal befand sich sogar sechs Meter entfernt von der kundgemachten Stelle. Verkehrszeichen dürfen aber nur bis zu fünf Meter abweichen - mehr dazu in Erfolgreicher Einspruch gegen IG-L-Strafe.

Das Land hat sofort mit einer neuen Verordnung reagiert, legte aber dennoch Amtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein, weil es der Meinung war, dass diese Überkopf-Anzeigetafeln gar keine Verkehrszeichen darstellen. Das Höchstgericht hat die Beschwerde abgewiesen. Es bleibt dabei, dass der „Luft-Hunderter“ teilweise falsch kundgemacht wurde.

Keine Rückzahlung von Strafen

Im Sommer 2013 hatte das Land Tirol Messfehler bei den Zählgeräten jener Messstellen, die für die Berechnung des flexiblen Tempo 100 verantwortlich sind, festgestellt und im September 2013 Rückzahlungen angeboten. Wer einen nachweislich auf der betroffenen Strecke zur betroffenen Zeit ausgefertigten Strafzettel vorweisen konnte, bekam ihn von den Behörden zurückgezahlt. 50 Strafen in einer Gesamthöhe von knapp unter 4.000 Euro erstattete das Land Tirol damals zurück.

Die jetzt abgewiesene Beschwerde des Landes beim Verwaltungsgerichtshof gegen eine aufgehobenen Strafe wegen eines Kilometrierungsfehlers hat keine Auswirkungen, wie der Messfehler im Jahr 2012/2013. „Letztes Jahr haben wir zurückgezahlt, weil Tempo 100 teilweise falsch angezeigt war. In den vorliegenden Fällen ist Tempo 100 richtigerweise angezeigt“, sagt heute die zuständige LHStvin Ingrid Felipe. „Wegen des vorliegenden Kilometrierungsfehlers wird es deswegen keine Rückzahlungen geben.“