Umweltanwalt jetzt auch in Tirol weisungsfrei
Im Koalitonsabkommen zwischen ÖVP und Grünen wurde 2013 vereinbart, dass der Landesumweltanwalt nicht mehr an Weisungen der Regierung gebunden sein soll, seit Dienstag ist es fix. Es sei ein Freudentag für ihn, so Landesumweltanwalt Johannes Kostenzer in einer Reaktion gegenüber ORF Tirol.
Mehr ideelle als praktische Bedeutung
Die Weisungsfreiheit sei vor allem ein Signal und Ausdruck von Wertschätzung. „Es ist ein Signal dafür, dass wir in den vergangenen Jahren gute Arbeit gemacht haben. Als Umweltanwalt ist man nicht immer gern gesehen, man hat keine angenehme Rolle, weil oft geht es um das Einmahnen von Naturwerten und das steht wirtschaftlichen Interessen entgegen“, so Kostenzer.
De facto hat es allerdings in den 22 Jahren seit Bestehen der Umweltanwaltschaft nur eine einzige Weisung gegeben. Drei Wochen nach seinem Amtsantritt untersagte Johannes Kostenzer die damalige Landesrätin Anna Hosp, beim Notweg vom Pitztaler Gletscher ein UVP-Verfahren einzufordern.
Eindeutiger Standpunkt macht Umweltanwalt aus
Es sei wichtig, dass man als Umweltanwalt klare Position bezogen habe, als es um große Entscheidungen ging, die aus ökologischer Sicht oder aus Sicht des Natur- oder Landschaftsschutzes für Tirol nachteilig gewesen wären. „Die Weisungsfreiheit ermöglicht jetzt, diese Arbeit in einem besseren Umfeld durchzuführen“, sagte Kostenzer.
Beschwerderecht gegen Regierungsprojekte fehlt
Nach der Weisungsfreiheit wünscht sich Kostenzer ein Beschwerderecht. Dies würde ihm ermöglichen, Bescheide der Landesregierung zu beeinspruchen und in die nächste Instanz zu gehen. „Im Vergleich zu anderen Bundesländern, die das Beschwerderecht haben, wäre das jetzt der logische letzte notwendige Schritt für die Gleichstellung“, führte der Landesumweltanwalt aus. Ein derartiges Beschwerderecht bedeute nicht besonders viele Beschwerden, sondern garantiere besonders sorgsame Genehmigungsverfahren, so Kostenzer.