Heizer exkommuniziert, Scheuer enttäuscht

Die Exkommunikation der Vorsitzenden von „Wir sind Kirche“ hat eine breite Debatte ausgelöst. Martha Heizer war wegen privater Eucharistiefeiern mit der schwersten Kirchenstrafe belegt worden. Sie selbst sieht ihre Exkommunikation als Beleg für den kirchlichen Reformbedarf.

Der Innsbrucker Bischof Manfred Scheuer wollte das Dekret aus Rom am Mittwochabend persönlich dem Ehepaar Heizer zustellen. Er las Heizer und ihrem Mann den Inhalt vor - das Schreiben selbst wiesen die beiden aber zurück. Sie stellen das Verfahren überhaupt infrage, wie der Ehemann Heizers gegenüber ORF Tirol bestätigt. Auch er wurde exkommuniziert.

Private Eucharistiefeiern

Grund für die Exkommunikation ist das Feiern von privaten Eucharistiefeiern. Heizer hatte vor zweieinhalb Jahren öffentlich gemacht, dass sie gemeinsam mit ihrem Ehemann und ein paar weiteren Gläubigen solche Feiern zu Hause durchführt - mehr dazu in Privatmessen: Rom wird entscheiden.

Die katholische Kirche sieht in einer solchen Feier ohne Priester ein Imitieren der Eucharistie und damit ein schwereres Vergehen. Mit der Exkommunikation verbunden ist, dass Betroffene keine Sakramente mehr spenden oder empfangen dürfen. Heizer will im Laufe des Tages detailliert zu Exkommunikation durch die Kirche Stellung nehmen.

Bischof Scheuer spricht von „Niederlage“

Bischof Manfred Scheuer sagte in einer Aussendung zur „Selbst-Exkommunikation“ von Martha und Gerd Heizer, mit ihrer Bekanntgabe der ausgeübten Praxis der privaten Eucharistiefeiern ohne Priester hätten sie eine Situation geschaffen, in der er als Bischof von Innsbruck rechtliche Schritte einleiten habe müssen. „Ich glaube, dass das Ehepaar Heizer gewusst hat, welche Situation sie herbeiführen und was ihr Handeln kirchlich bedeutet.“

Er empfinde es als Niederlage, dass es nicht gelungen sei, das Ehepaar Heizer zum Umdenken zu bewegen und so das Verfahren zu vermeiden. Denn die Feststellung einer Selbst-Exkommunikation sei kein Sieg, sondern immer eine Niederlage für die Kirche. „Mit großem Bedauern stelle ich fest, dass es bis jetzt kein Umdenken der Betroffenen gegeben hat.“

Schönborn: „Die Tür ist jederzeit offen“

Auch der Wiener Erzbischof hat sich zur Causa zu Wort gemeldet und Scheuer den Rücken gestärkt. Scheuer habe „wirklich alles versucht“. „Wenn jemand in einem für unsere Kirche so zentralen Punkt wie der Eucharistie einen Sonderweg geht und propagiert, der weit außerhalb unseres Glaubens liegt, ist das ein schwerwiegender Schritt hinaus aus der Gemeinschaft der Kirchen“, so Schönborns Stellungnahme im Wortlaut. Er verlieh auch seiner Hoffnung Ausdruck, dass das Ehepaar Heizer „wieder ganz unter das gemeinsame Dach“ zurückkehren möge: „Die Tür ist jederzeit offen.“

Letzte Chance, Strafe abzuwenden

Das Ehepaar Heizer könne innerhalb von zehn Tagen beim Bischof die Rücknahme oder die inhaltliche Abänderung dieses Dekrets mit aufschiebender Wirkung beantragen. Es liege allein beim Ehepaar Heizer, die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass die Tatstrafe der Exkommunikation entweder nicht festgestellt oder unverzüglich nachgelassen werden könne und müsse, so Scheuer .

Scheuer: Keine privaten Eucharistiefeiern

Da Eucharistie von ihrem Wesen her eine Feier der ganzen Kirche sei, könne es so etwas wie eine private Eucharistiefeier nicht geben. Kriterien für die Eucharistiefeier könnten nicht nur der subjektive Wille der Betroffenen und deren Befindlichkeit sein. Die Kirche habe immer daran festgehalten, dass bei der Eucharistiefeier in der Person des Priesters aufgrund der Weihe auch die Kirche anwesend bleibe.

Diözesangericht hat entschieden

Die Diözese betont, dass man kirchenrechtlich nicht von einer Exkommunikation seitens des Vatikans sprechen könne. Es sei eine „Selbst-Exkommunikation“ festgestellt worden. Entschieden habe letztlich nicht die vatikanische Glaubenskongregation, sondern das Diözesangericht der Diözese Innsbruck. Von dieser stamme auch das Dekret. Von der Glaubenskongregation seien die Voruntersuchungen in der Causa geführt worden.

Heizer zeigt sich schockiert

In einer Aussendung sagten Martha und Gert Heizer am Donnerstag, man habe diese Strafe erwartet: „Wir haben ein Gesetz, und nach dem Gesetz müssen wir so zur Verantwortung gezogen werden.“ Bischof Scheuer sagte laut Heizer dazu, dass auch das persönliche Gewissen es nicht erlaube, Kirchengesetze zu übertreten.

Dennoch sei man schockiert. Durch den „Versuch, unerlaubt Eucharistie zu feiern“, falle man unter die „drei schweren Vergehen“, die sofort dem Vatikan gemeldet werden müssten. Dazu gehörten auch die Verletzung des Beichtgeheimnisses und der sexuelle Missbrauch. „Es entsetzt uns ungemein, dass wir uns in der gleichen Kategorie wie priesterliche Missbrauchstäter wiederfinden. Besonders erbittert es uns, dass wir von keinem einzigen Missbrauchstäter wissen, der exkommuniziert worden wäre. Es wird also mit unterschiedlichem Maß gemessen.“

Man habe das Dekret nicht in Empfang genommen, sondern zurückgewiesen, so Heizer. Man habe das Verfahren in seiner Struktur („außergerichtliches Strafverfahren“) nie akzeptiert und akzeptiere infolgedessen auch den Schuldspruch nicht. „Wir werden uns weiterhin mit großer Kraft für Reformen in der katholischen Kirche einsetzen. Gerade auch diese Vorgangsweise zeigt, wie dringend sie Erneuerung braucht.“

Was ist eine Exkommunikation?

Exkommunikation ist eine Kirchenstrafe. Sie ist kein Ausschluss aus der Kirche. Durch die Taufe wird man Mitglied der Kirche, und diese Mitgliedschaft ist eigentlich durch keine rechtliche Maßnahme aufhebbar. Sie ist aber die strengste aller möglichen Kirchenstrafen. Der Exkommunizierte darf keine Sakramente mehr empfangen, er darf also nicht zur Kommunion oder zur Beichte gehen oder kirchlich heiraten. Er darf keine kirchlichen Dienste, Ämter oder Aufgaben wahrnehmen, vor allem darf er bei einer Messe keinen Dienst verrichten.

Wenn eine Exkommunikation in aller Form von Rom ausgesprochen wurde, dann ist für eine Aufhebung auch Rom zuständig. Wenn Heizer sagen würde, dass sie ihr Vorgehen bereut und glaubwürdig versichert, dass sie ihr Verhalten ändert, dann würden die Chancen auf eine Aufhebung gut stehen.

Abtreibung zieht Exkommunikation nach sich

Für eine Exkommunikation braucht es allerdings nicht unbedingt eine Feststellung von Rom. Laut dem römisch-katholischen Kirchenrecht ist es möglich, dass man sich durch eine Tat selbst exkommuniziert, etwa durch die Vornahme einer Abtreibung. Für die Aufhebung einer solchen nicht offziell ausgesprochenen Exkommunikation ist aber nicht Rom, sondern der Bischof beziehungsweise von ihm Bevollmächtige zuständig.

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