480 Euro Strafe für fahrlässige Tötung

Ein 20-Jähriger ist am Mittwoch am Bezirksgericht Hall wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt worden. Er war im Mai gegen ein Motorrad geprallt. Der Motorradfahrer aus Innsbruck hatte dabei tödliche Verletzungen erlitten.

Der 20-jährige Autolenker wollte auf der Hallerstraße auf Höhe Thaur links abbiegen und ließ noch einige Autos vorbeifahren. Als er losfuhr, übersah er einen entgegenkommenden Motorradfahrer, einen 36-jährigen Familienvater aus Innsbruck. Der 36-Jährige starb noch an der Unfallstelle - er hinterlässt eine Frau und zwei minderjährige Kinder.

Motorradfahrer viel zu spät wahrgenommen

Der junge Autolenker bekannte sich schuldig: Er habe den Motorradfahrer erst kurz vor dem Aufprall wahrgenommen, als er schon nicht mehr reagieren konnte. Der 20-Jährige leide nun „massiv unter den Unfallfolgen“, wie es die Richterin am Mittwoch formulierte. Er wurde zu einer Geldstrafe von 480 Euro verurteilt, die Hälfte davon bedingt, und nahm das Urteil sofort an. Die Staatsanwaltschaft legte jedoch Strafberufung ein - das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Die Familie des Verunglückten meldete außerdem Trauerschmerzensgeld an. Sie wurde auf den Zivilrechtsweg verwiesen.

Tagelange Diskussionen

Der tödliche Unfall hatte damals eine tagelange Diskussion über mangelnde Hilfsbereitschaft von Autofahrern ausgelöst. Die Polizei gab in einer Aussendung an, mehrere Fahrzeuglenker seien an der Unfallstelle vorbeigefahren. Dieser Behauptung haben Augenzeugen widersprochen - mehr dazu in Helfer widersprechen Polizeiaussagen.