Ausweisfälschung keine Bagatelle

Das Internet bietet viele Möglichkeiten, um Vorlagen von Ausweisen auszufüllen und auszudrucken. So werden auch immer mehr Jugendliche erwischt, die sich mit gefälschten Papieren Eintritt in eine Disko oder den Zugang zu alkoholischen Getränken verschaffen wollen.

Die Kontrolle der Ausweise ist schwer, weil die internationalen Ausweise zum Beispiel gar nicht so bekannt sind. Geschulte Beamte kennen aber die Vorgehensweise und machen im Rahmen der Aktion „Jugend Okay“ darauf aufmerksam, dass das Fälschen von Schüler- oder Studentenausweisen kein Bagatellfall ist.

Diversionellen Maßnahme:

Als „diversionelle Maßnahmen“ werden staatlichen Reaktionen auf leichtere Straftaten von weniger gefährlichen Tätern bezeichnet, wobei auf ein formelles Strafverfahren vor Gericht verzichtet oder ein solches ohne Schuldspruch beendet wird.

Anzeige bei Staatsanwaltschaft

Wer erwischt wird, dem droht eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft wegen Urkundenunterdrückung.

Bei 14- bis 16-Jährigen endet es meist mit einer Vorladung und Belehrung am Vormundschaftsgericht, Täter über 16 können noch mit einer diversionellen Maßnahme rechnen.

Oft reiche dieser Schritt, um das Unrechtsbewusstsein zu schärfen, so die Auskunft der Ermittler. Weil dann auch klar gemacht werden könne, dass es im Wiederholungsfall Konsequenzen gebe.