Bedingte Haft nach tödlichem Unfall

Zu einer bedingten Haftstrafe und einer Geldstrafe ist Donnerstagabend ein 20-jähriger Mann verurteilt worden. Er hatte vor zwei Jahren einen Autounfall im Ötztal verschuldet, dabei kam eine 21-jährige Frau ums Leben.

Der tödliche Autounfall ereignete sich Anfang April 2017. Ohne gültigen Führerschein fuhr der Mann damals mit dem Auto seines Großvaters los, kurze Zeit später stieß er frontal mit dem Wagen einer 21-jährigen Frau zusammen. Sie wurde so schwer verletzt, dass sie zwei Tage nach dem Unfall in der Klinik starb - mehr dazu in 21-Jährige nach Unfall verstorben.

Unfallauto Ötz

zeitungsfoto.at

Die Feuerwehr musste damals beide Lenker aus ihren Fahrzeugen schneiden

Angeklagter bekannte sich nicht schuldig

Der 20-jährige, angeklagte Österreicher bekannte sich vor dem Richter nicht schuldig, weitere Aussagen wollte er vor Gericht nicht machen. Zu dem Prozess war er mit seinem Vater aus Saudi-Arabien angereist, wohin er nach dem Unfall zog.

Vor Gericht drehte sich alles um die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt des Unfalls. Der Verteidiger führte eine mögliche schizophrene Erkrankung an, die Mutter sprach von vielen Auffälligkeiten und Konzentrationsproblemen.

Bedingte Haft und Schadenersatz

Laut psychiatrischer Gutachterin lässt sich eine Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr feststellen. Am Abend fiel dann das Urteil: acht Monate bedingt und fast 7.000 Euro Schadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.