Bedingte Haft nach tödlichem Unfall
Der tödliche Autounfall ereignete sich Anfang April 2017. Ohne gültigen Führerschein fuhr der Mann damals mit dem Auto seines Großvaters los, kurze Zeit später stieß er frontal mit dem Wagen einer 21-jährigen Frau zusammen. Sie wurde so schwer verletzt, dass sie zwei Tage nach dem Unfall in der Klinik starb - mehr dazu in 21-Jährige nach Unfall verstorben.
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Angeklagter bekannte sich nicht schuldig
Der 20-jährige, angeklagte Österreicher bekannte sich vor dem Richter nicht schuldig, weitere Aussagen wollte er vor Gericht nicht machen. Zu dem Prozess war er mit seinem Vater aus Saudi-Arabien angereist, wohin er nach dem Unfall zog.
Vor Gericht drehte sich alles um die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Zeitpunkt des Unfalls. Der Verteidiger führte eine mögliche schizophrene Erkrankung an, die Mutter sprach von vielen Auffälligkeiten und Konzentrationsproblemen.
Bedingte Haft und Schadenersatz
Laut psychiatrischer Gutachterin lässt sich eine Unzurechnungsfähigkeit zum Zeitpunkt des Unfalls nicht mehr feststellen. Am Abend fiel dann das Urteil: acht Monate bedingt und fast 7.000 Euro Schadenersatz. Das Urteil ist nicht rechtkräftig.