Dieb von historischer Karte muss ins Gefängnis
Das Gericht im nordrhein-westfälischen Witten sah es als erwiesen an, dass der angeklagte Deutsche vor rund zwei Jahren eine Karte aus dem historischen Buch „Rudolfinische Tafeln“ von Johannes Kepler getrennt und mitgenommen hatte. Mehr dazu in Prozess wegen gestohlenen Kupferstichs. Der 65-Jährige soll sich als Fachbesucher ausgegeben haben. Demnach sei ihm das in einem Tresor gelagerte Werk gebracht worden. Zwar wurde der Mann bei der Tat nicht beobachtet, seit 2013 habe das Buch aber kein Außenstehender in der Hand gehabt.
Land Tirol/Kultur-Fahndungsliste
Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig, „die Karte war nicht drin“, stritt der Mann die Vorwürfe ab. Nicht zuletzt das lange Vorstrafenregister mit ähnlichen Taten sowie Zeugenberichte seien ausschlaggebend für den Schuldspruch gewesen.
Schaden von 30.000 Euro
In Bibliothekskreisen sei vor dem Angeklagten als „Büchermarder“ gewarnt worden. Um an Geld zu kommen, habe der Mann in anderen Fällen historisch bedeutsame Dokumente verkauft. Die Karte ist bis dato nicht aufgetaucht. Was aus ihr wurde, ist unklar. Durch den Diebstahl sei ein Schaden von geschätzten 30.000 Euro entstanden. Mit beschädigtem Anhang sei das alte Buch des Mathematikers und Astronomen Johannes Kepler nur noch einen Bruchteil wert.