Änderungen bei Innsbrucker Stadtrecht

Mehr Möglichkeiten zur Mitgestaltung soll das neue Stadtrecht in Innsbruck bringen. Geht es nach den Vorstellungen des Rechtsausschusses der Stadt, soll die Vier-Prozent-Hürde für den Einzug von Parteien in den Gemeinderat kommen.

Im Entwurf für das neue Stadtrecht stehe Transparenz an vorderster Stelle, heißt es vom Rechtsausschuss der Landeshauptstadt. So sollen künftig alle Mitglieder des Gemeinderats Zugang zu allen Unterlagen haben, die im Gemeinderat und den Ausschüssen behandelt werden. Bislang hatten nur jene Einsicht, die an den Beratungen teilnahmen.

Aus für Stadtteilausschüsse empfohlen

Auch bei Petitionen gibt es Änderungen. Wahlberechtigte Bürger können sich mit ihren Anliegen künftig direkt an den Gemeinderat wenden, wenn sie die dafür notwendigen 600 Unterschriften vorweisen können. Die Stadtteilausschüsse, an die man sich bisher wenden musste, seien dadurch nicht mehr notwendig und werden abgeschafft, empfiehlt der Entwurf.

Bürgerinitiativen dagegen brauchen künftig mehr Stimmen. Bisher sah das Stadtrecht vor, dass eine Bürgerinitiative mindestens von 200 wahlberechtigten Bürgern unterzeichnet werden muss.

Statutarstadt Innsbruck

Da Innsbruck eine Statutarstadt ist, hat sie ihr eigenes Stadtrecht.

„Mitmach-Stadtrecht“

Wie Vizebürgermeister Franz X. Gruber (ÖVP) betonte, sei mit dem erarbeiteten Entwurfs des neuen Stadtrechts ein modernes und solides Werkzeug für die Zusammenarbeit in der Stadt und für die Spielregeln der Stadtpolitik entworfen worden. „Es ist ein Mitmach-Stadtrecht, das alle Bürgerinnen und Bürger zur direkten Teilnahme an der Gestaltung unserer Stadt einlädt.“

Kommen soll auch eine Vier-Prozent-Hürde für den Einzug von Parteien in den Gemeinderat. Damit sollen stabile Mehrheiten sichergestellt und eine konstruktive Arbeit im Innsbrucker Gemeinderat gefördert werden.

Gemeinderat und Landtag müssen zustimmen

Der Entwurf für das neue Innsbrucker Stadtrecht wird nun im Rechtsausschuss detailliert ausgearbeitet und anschließend im Gemeinderat zur Abstimmung gebracht. Da die Mitglieder des Rechtsausschusses 35 der 40 Stimmen im Gemeinderat vertreten, dürfte es sich bei dieser Abstimmung wohl nur um eine Formsache handeln. Erreicht der Vorschlag eine Zweidrittelmehrheit im Gemeinderat, wird dieser dem Tiroler Landtag als Gesetzgeber zur Beschlussfassung übergeben.

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