20 Jahre Haft für 74-Jährigen wegen Mordes

Wegen Mordes ist am Dienstag ein 74-Jähriger am Landesgericht Innsbruck zu 20 Jahren Haft verurteilt worden. Er soll vor drei Jahren in Fritzens (Bezirk Innsbruck-Land) einen Bekannten getötet haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Geschworenen befanden den Angeklagten mit 8:0 Stimmen schuldig, im Frühjahr 2016 seinen 75-jährigen Bekannten durch sechs heftige Schläge mit einem massiven Gegenstand gegen den Kopf getötet zu haben. Der Angeklagte hatte sich zu Prozessbeginn nicht schuldig bekannt.

Leichenfund bei Flurreinigungsarbeiten

Die Leiche des 75-Jährigen war am 30. April des vergangenen Jahres in der Nähe eines Fußballplatzes bei Flurreinigungsarbeiten entdeckt worden. Sie steckte in einem Plastiksack, der oberflächlich eingegraben und mit Ästen bedeckt war. Eine DNA-Analyse bestätigte Wochen später, dass es sich bei dem Toten um einen seit Juli 2016 als abgängig gemeldeten Tiroler handelt. Für die Ermittler war das Opfer „kein Unbekannter“, hieß es, hatte die Justiz doch in den 1980er- und 1990er-Jahren zahlreiche Verfahren gegen den Mann wegen Eigentums-und Suchtmitteldelikten geführt.

Mehrere Versionen des Tathergangs

Während des Ermittlungsverfahrens und zuletzt eine Woche vor der Verhandlung hatte der Angeklagte vier verschiedene Versionen des Tatgeschehens aufgetischt. Zunächst hatte er alles abgestritten, dann räumte er ein, das Opfer erschlagen zu haben, wenig später behauptete er jedoch, dies in Notwehr getan zu haben.

74-Jähriger wegen Mordes zu 20 Jahrne Haft verurtelit

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Der 74-Jährige wurde nicht rechtskräftig zu 20 Jahren Haft verurteilt

Erst vergangene Woche habe der Angeklagte schließlich einen Brief mit einer vierten Version verfasst. Bei dieser Version des Geschehens blieb der Angeklagte auch vor Gericht. Er habe das spätere Opfer zu einem Drogengeschäft mit drei anderen Personen gefahren, behauptete er. Im Zuge dessen sei es zu einem Streit gekommen und zwei der Personen töteten schließlich den 74-Jährigen. In Panik habe er dann die Leiche in einem Waldstück begraben. Das Opfer sei sein bester Freund und wie ein Bruder für ihn gewesen, erklärte der Angeklagte.

Prozess

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Todesursache nicht eindeutig bestimmbar

Die Todesursache des 75-Jährige könne aufgrund der langen Liegezeit und des Verwesungszustandes der Leiche nicht mehr eindeutig geklärt werden, meinte Gerichtsmediziner Walter Rabl. Es sei aber durchaus plausibel, dass das Opfer aufgrund der zahlreichen Trümmerbrüche auf der rechten Schädelhälfte gestorben sei.

Die Schläge, die diese Brüche verursacht hatten, müssen sehr wuchtig gewesen sein, fügte er hinzu. Mit derart gravierenden Verletzungen wäre der 75-Jährige vermutlich auch mit ärztlicher Hilfe verstorben, so der Sachverständige.

Auch DNA-Spuren des Angeklagten seien bei der Leiche gefunden worden. An der Innenseite mehrerer Klebebänder, mit denen die Müllsäcke befestigt worden waren, konnte DNA, die eindeutig dem Beschuldigten zugeordnet werden könne, sichergestellt werden, erläuterte eine Sachverständige.

Staatsanwaltschaft sah Testament als Motiv

Als Motiv sah die Staatsanwaltschaft ein Testament des Opfers, indem dem Beschuldigten sowohl eine Wohnung als auch 60.000 Euro vererbt werden sollten. Dieses Testament wurde jedoch später abgeändert, sodass der 74-Jährige leer ausging. „Die Staatsanwaltschaft hat kein Motiv, sondern versucht eines zu konstruieren“, meinte Verteidiger Markus Abwerzger. Denn der Angeklagte habe erst im Zuge der Ermittlungen von dem geänderten Testament erfahren. Zudem gebe es kein einziges stichhaltiges Beweismittel für die Täterschaft seines Mandanten.

Die Geschworenen entschieden nach mehrstündiger Beratung auf Mord.

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