Gesetzesänderung nach Kuh-Urteil steht bevor

Nach dem Urteil rund um die tödliche Kuhattacke im Pinnistal werden bereits Vorschläge für die Änderungen im Bundesgesetz ausgearbeitet. Diese könnten bereits Anfang kommender Woche vorgestellt werden, hieß es aus Wien.

Landwirtschaftsministerin Elisabeth Köstinger (ÖVP) erklärte am Samstag in Alpbach, es könne nicht der Weg der Zukunft sein, wenn Bauern mit existenzbedrohenden Schadenersatzforderungen belegt werden. Andererseits brauche es besonders in den Berggebieten den Tourismus, der sei wichtig für Arbeitsplätze und auch für die bäuerlichen Familienbetriebe.

Elisabeth Köstinger

ORF/Hermann Hammer

Elisabeth Köstinger in Alpbach

Vorschläge in Ausarbeitung

Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) habe ihr und Justizminister Josef Moser (ÖVP) den Auftrag erteilt, auch gesetzliche Änderungen anzudenken. Daran habe man in den letzten Wochen intensiv gearbeitet, „und ich bin sehr zuversichtlich, dass wir schnell mit einer Lösung und mit einem Vorschlag kommen können“, so Köstinger.

Auf den Vorschlag des Kuratoriums Wald, dass künftig das Betreten von Weide- und Waldflächen „auf eigene Gefahr erfolgen“ solle, ging die Landwirtschaftsministerin nicht näher ein - mehr dazu in Kuratorium für „Betreten auf eigene Gefahr“. Man schaue sich die unterschiedlichen Vorschläge, die es zurzeit gebe, genau an, um mit einer Lösung zu kommen, welche die Zukunft der Almen langfristig absichern könne. Bauern sollten keine Angst haben müssen, wenn Gäste und Touristen ihren Grund und Boden auch für Erholung und Freizeit nutzen.

Auch Eigenverantwortung für Köstinger wichtig

Neben gesetzlichen Änderungen brauche es Eigenverantwortung, deshalb werde es mehr Aufklärung brauchen, so Köstinger. Man werde klar machen müssen, dass auf den Almen Tieren leben, dass es einen besonderen Umgang brauche und vor allem Distanz und Respekt, damit Fälle wie 2014 auf einer Tiroler Alm der Vergangenheit angehören.

Falter sieht „symbolische Schlacht“

Florian Klenk, Chefredakteur der Wochenzeitung „Falter“, schreibt in einem Artikel hingegen von starkem Druck der politischen Seite auf die Tiroler Justiz. Er hatte bereits Einsicht in das 104-seitige Urteil, es ist noch nicht rechtskräftig und damit noch nicht öffentlich. Der Richter schreibe in der Urteilsbegründung, dass der Unfallbereich bei der Pinnisalm im Stubaital keine entlegene Alm sei, sondern ein von Wanderern, Fahrzeugen und Radfahrern stark frequentierter Bereich. Der Pinnisweg, in den viele Wanderwege dort münden, sei eine öffentliche Gemeindestraße, die vom Steuerzahler finanziert und von der Gemeinde gesichert werde.

Mittlerweile wurde entlang des Pinnisweges ein elektrischer Weidezaun errichtet, der die Alm von der öffentlichen und von Touristen genutzten Straße trennt. Rund 200 Euro kostete er, stellte das Gericht laut „Falter“ fest. Dieser Zaun schütze die Wanderer vor leicht reizbaren Mütterkühen.

Kühe Alm

APA/Barbara Gindl

Die Kühe des Bauern hatten offenbar schon öfter für gefährliche Situationen gesorgt

Zeugen: Mehrmals agressives Verhalten der Kühe

Zum Unglückszeitpunkt gab es den Zaun noch nicht. Zeugen gaben dem „Falter“ gegenüber an, dass dem Bauern schon damals klar sein müsste, dass seine Tiere aggressiv waren. Sie hätten bereits zuvor Wanderer attackiert, der Hüttenwirt habe deswegen oft mit dem Bauern gestritten. Gegenüber Florian Klenk bestritt der Anwalt des Bauern das, der Bauer habe nichts von der Gefahr gewusst. Der „Falter“ listete allerdings zwei Vorfälle mit den Kühen des Bauern vor dem tödlichen Vorfall auf, wonach der Hüttenwirt Kühe in gefährlichen Situationen mit Gästen vertreiben musste.

Mit einem Elektrozaun oder Glocken an den Kühen wäre das nicht passiert, hält der Richter in der Urteilsbegründung fest. Der Bauer habe von der touristischen Nutzung der Gegend und auch von seinen offenbar aggressiven Kühen gewusst. Jetzt müsse die nächste Instanz entscheiden, ob es sich wirklich um ein „Skandalurteil“ handle oder um die „präzise richterliche Feststellung“, dass Landwirte für ihren Betrieb haften, so der „Falter“.

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