So viel kosten künftig Freizeitwohnsitze

Dass das Land Tirol künftig eine Abgabe für Freizeitwohnsitze vorgeben wird, stand bereits fest. Jetzt gibt es einen Gesetzesentwurf, wie hoch diese Abgabe sein wird. Zu Gute kommen sollen die Einnahmen den Gemeinden.

Ab 2020 müssen alle Eigentümer bzw. Mieter von Freizeitwohnsitzen in Tirol eine jährliche Abgabe an die Gemeinde entrichten. Die Höhe dieser Abgabe richtet sich nach der Größe und nach dem Verkehrswert. Sie reicht von mindestens 100 Euro im Jahr bis maximal 2.200 Euro. Für eine Hütte mit 40 m² beispielsweise kann eine Gemeinde zwischen 240 und 480 Euro einheben. Für Freizeitwohnsitze mit über 250 m² werden jährlich zwischen 920 und 2.200 Euro abhängig beispielsweise von der Lage fällig.

Höhe der Abgaben nach Größe der Liegenschaft
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Bis 30 m²: 100 bis 240 Euro
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Von 31 m² bis 60 m²: 200 bis 480 Euro
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Von 61 m² bis 90 m²: 290 bis 700 Euro
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Von 91 m² bis 150 m²: 420 bis 1.000 Euro
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Von 151 m² bis 200 m²: 590 bis 1.400Euro
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Von 201 m² bis 250 m²: 760 bis 1.800 Euro
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Mehr als 250 m²: 920 bis 2.200 Euro.

Von dieser Abgabe, die durch die Gemeinden verpflichtet eingehoben werden muss, profitieren nicht nur klassische Tourismusorte wie Seefeld oder Kitzbühel, auch in manch kleinerer Gemeinde, kann sich das zu Buche schlagen. Kolsassberg beispielsweise hat rund 80 Freizeitwohnsitze und rechnet mit Zusatzeinnahmen von rund 30.000 Euro. Das ist eine Verdoppelung der frei verfügbaren Mittel, freut sich Bürgermeister Alfred Oberdanner über die geplante Gesetzesänderung.

Für Freizeitwohnsitze bekommen Gemeinden im Zuge des Finanzausgleichs wesentlich weniger Bundesmittel zur Verfügung gestellt. Die neue Freizeitabgabe kann dies abfedern, weil auch für Freizeitwohnsitze Infrastruktur in den Gemeinden geschaffen werden muss bzw. Kosten wie Müllentsorgung oder ähnliches anfallen, so Oberdanner.

Bewusst keine Abgaben für Zweitwohnsitze

Weiterhin keine zusätzlichen Abgaben wird es auf Zweitwohnsitze geben. Rund 120.000 solcher Wohnsitze, zu denen etwa Wohnungen von Pendlern zählen, gibt es in Tirol. Etwa die Hälfte davon gehört Tirolern. Man wollte verhindern, dass beispielsweise zahlreiche Pendler, die etwa in Osttirol leben und in Innsbruck arbeiten, für ihre Zweitwohnung Abgaben zahlen müssen, so Landesrat Johannes Tratter (ÖVP).

Auch nicht gemeldete Freizeitwohnsitze betroffen

Neben den zusätzlichen Geldmitteln für die Gemeinden erwartet sich Tratter durch die Freizeitwohnsitzabgabe auch, dass künftig noch nicht erfasste Freizeitwohnsitze erfasst werden könnten. Weil das Gesetz eben nicht nur für gemeldete Freizeitwohnsitze gilt, sondern für alle Liegenschaften, die als Freizeitliegenschaften genutzt werden. Zu leisten hat die Abgabe grundsätzlich der Eigentümer. Wenn ein Freizeitwohnsitz allerdings länger als ein Jahr vermietet oder verpachtet wird, hat der Nutzer die Abgabe zu leisten.

Der Gesetzesentwurf geht jetzt in Begutachtung und soll im Mai vom Landtag beschlossen werden. In Kraft treten soll die Freizeitwohnsitzabgabe am 1. Jänner 2020.

Stefan Lindner; tirol.ORF.at