BP-Stichwahl: Bezirkshauptmann angeklagt
Im Zuge der jahrelangen Ermittlungen nach der Stichwahlaufhebung hat die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage wegen Falschbeurkundung gegen Berger in seiner Funktion als Bezirkswahlleiter erhoben, wie die Tiroler Tageszeitung berichtete. Der Kitzbüheler Bezirkshauptmann betonte in einer ersten Reaktion, dass die Ermittlungen wegen Amtsmissbrauch gegen ihn dagegen eingestellt worden seien, ebenso wie die Ermittlungen gegen die Wahlbeisitzer auf Bezirksebene in Kitzbühel.
Anklageschrift noch nicht zugestellt
Was ihm konkret vorgeworfen werde, wisse er derzeit nicht, erklärte der Kitzbüheler Bezirkshauptmann Michael Berger. Bisher sei ihm die Anklageschrift noch nicht zugestellt worden. Es sei ihm kürzlich lediglich mitgeteilt worden, dass Anklage wegen falscher Beurkundung und Beglaubigung im Amt erhoben wurde, so Berger in einer Stellungnahme.
Land Tirol
Bezirkshauptmann Michael Berger unterstreicht, dass das Höchstgericht die Auszählung der Briefwahlstimmen im Bezirk Kitzbühel nicht beanstandet hat
Der Verfassungsgerichtshof hatte vor zweieinhalb Jahren die erste Stichwahl bei der vergangenen Bundespräsidentenwahl aufgehoben, weil er Verstöße gegen das Wahlgesetz bei der Auszählung von Briefwahlstimmen festgestellt hatte - mehr dazu in BP-Stichwahl muss wiederholt werden. Die Stichwahl war von der FPÖ angefochten worden .
In der Folge nahm die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien Ermittlungen gegen Wahlleiter und Wahlbeisitzer in ganz Österreich auf, darunter auch in Kitzbühel. Für den Bezirkshauptmann ist es derzeit nicht nachvollziehbar, warum der Bezirk Kitzbühel dabei ins Visier der Staatsanwaltschaft kam. Der Verfassungsgerichtshof hatte in seinem Erkenntnis zur Wahlanfechtung festgestellt, dass „der Vorgang der Auswertung der mittels Briefwahl abgegebenen Stimmen im Stimmbezirk Kitzbühel nicht zu beanstanden“ ist.