Brandstiftung: „Es war ein Riesenfehler!“

Ein 39-jähriger Unterländer ist am Donnerstag wegen Brandstiftung zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im Juni in einer Kufsteiner Tiefgarage mehrere Autos angezündet. Zudem war er wegen mehrerer Einbruchsdiebstähle angeklagt.

„Aus Wut und Verzweiflung“, sagte der Unterländer vor dem Schöffensenat, sei er an jenem Sonntagmorgen im Juni in die Tiefgarage des Wohnhauses gegangen und habe das Auto seines Kontrahenten ausfindig gemacht. Wenig später sei er im benebelten Zustand mit einer Sturmhaube maskiert wiedergekommen und habe die vor dem Wagen gelagerten Ersatzreifen mit einer brennbaren Flüssigkeit überschüttet und angezündet. Dann sei er gegangen und habe auf einer Parkbank geschlafen. Dass sich der Brand ausbreiten könnte, daran habe er in diesem Moment nicht gedacht.

brand in Tiefgarage in Kufstein

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Der Sachschaden, den der Angeklagte angerichtet hatte, war enorm.

„Vergangenheit, mit der wir nicht tauschen wollen“

Sechs Autos brannten in Folge vollständig aus, das gesamte Wohnhaus mit 89 Bewohnern musste evakuiert werden, zwei Personen wurden mit einer Rauchgasvergiftung in das Krankenhaus gebracht. Der Verteidiger des Angeklagten führte ins Teffen, dass sein Mandant geständig sei. Zudem habe er „eine Vergangenheit, mit der wir nicht tauschen wollen“. Seit sieben Jahren ist der Mann arbeitslos, hatte Alkohol- und Medikamentenprobleme.

Sorge und Angst um seine Ex-Freundin und Tochter hätten ihn schließlich zur Tat angetrieben. Der Kontrahent, dessen Auto er in Brand gesetzt hatte, habe seiner Ex-Freundin nicht gut getan. Auch sie habe schwere Medikamentenprobleme.

Auch hinsichtlich Einbruchsdiebstählen geständig

Vor der Brandstiftung soll der 39-Jährige in einem Zeitraum von rund zwei Jahren mehrmals Einbruchsdiebstähle im Raum Wörgl und Scheffau verübt haben, unter anderem auf Baustellen. Auch dazu zeigte sich der Mann heute geständig. Ein Großteil des Diebesgutes konnte in seiner Wohnung sichergestellt werden. Er habe die Dinge gehortet wie ein Hamster, so der Angeklagte.

Zwei Jahre Haft

Zwei Jahre Haft, 16 Monate davon bedingt, so lautete das Urteil. Es ist rechtskräftig. Seine Unbescholtenheit und sein Geständnis seien ein deutlicher Milderungsgrund, gab Richter Josef Geisler an. Der Angeklagte bedankte sich für das milde Urteil und entschuldigte sich bei allen Beteiligten. „Es war eine Dummheit und ein Riesenfehler.“

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