Grundsteuer: Mehr Möglichkeiten für Gemeinden
Bisher gelten die aus den siebziger Jahren stammenden Einheitswerte als Grundlage für die Berechnung der Grundsteuer. In Deutschland muss das nach einem Urteil des Verfassungsgerichtshofes jetzt geändert werden. In Österreich ist diese Berechnungsart derzeit noch zulässig. Die Professorin für Steuerrecht an der Universität Innsbruck, Verena Hörtnagl-Seidner, hält es aber für wahrscheinlich, dass früher oder später auch der österreichische Verfassungsgerichtshof der deutschen Rechtssprechung folgen wird.
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Als Grundlage für ihr Grundsteuer-Modell nimmt Hörtnagl-Seidner den Flächenwidmunsplan statt der Einheitswerte, die für die Professorin veraltet und weit weg von den realen Werten sind. Relevant sind in ihrem Modell nur als Baugrund ausgewiesene Grundstücke und bereits bebaute Grundstücke. Grünland sowie land- und forstwirtschaftliche Flächen will sie außen vor lassen. Das heißt, ein Bauer braucht nur mehr für sein Hoffläche Steuer bezahlen - außer der Bauer bewirtschaftet Bauland.
Baudichte bestimmt Steuerhöhe
Ein weiterer Faktor der Bemessung ist die Baudichte, etwa die Geschoßflächendichte, welche die Gemeinden in ihren Bebauungsplänen festschreiben. „Man könnte die Baudichte als Maßstab nehmen und auf die Baudichte noch einen Multiplikator anwenden und so hätte ich die grundsteuerliche Bemessungsgrundlage“, so Hörtnagl-Seidner.
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Derzeit können die Gemeinde nur über den Hebesatz die Höhe der Grundsteuer beeinflussen. 98 Prozent der Gemeinden würden den höchst zulässigen Hebesatz von 500 Prozent ausschöpfen, so Hörtnagl-Seidner. Das Hebesatzrecht würde sie weiter bei den Gemeinden belassen, die Gemeinden hätten aber über die Flächenwidmung und über die Baudichte starke Einflussmöglichkeiten. „Wenn die Gemeinde ein Grundstück mit einer hohen Baudichte versieht, dann hat sie natürlich einen höheren Abgabenertrag.“ Grundsätzlich habe aber der Bund vorzugeben, wie hoch die Grundsteuer sein soll, „die Gemeinden könnten aber massiv an dem Rad drehen“.
Baulandhortung könnte teurer werden
Einen möglichen Effekt sieht Hörtnagl-Seidner auf die Baulandhortung. Man zahle wesentlich mehr Grundsteuer, wenn man Bauland horte, als wenn man nicht gewidmetes Land halte. „Das wäre ein Anreiz, das Bauland nicht zu horten, beziehungsweise Bauland zu mobilisieren.“
Finanzamt für Grundsteuer nicht mehr nötig
Einen weiteren Vorteil ihres Modells sieht die Steuerexpertin in einer Verwaltungsvereinfachung. Derzeit würden die Finanzämter die Einheitswerte feststelle und die Bescheide erlassen. Dann würden die Gemeinden aufgrund der Bescheide die Grundsteuer ermitteln. In ihrem Modell wäre nur mehr eine Behörde, nämlich die Gemeinde, am Werk. „Die Gemeinde hat die Grundfläche, die Gemeinde hat die Baudichte und kann so die Grundsteuer ganz leicht ermitteln.“
Hermann Hammer; tirol.ORF.at