Alpenkönig-Pleite mit Nachspiel für Gemeinde

Rund um die Millionen-Pleite des einstigen Luxushotels „Alpenkönig“ in Reith bei Seefeld drohen der Gemeinde hohe Schadenersatzforderungen. Hintergrund sind Zwangsversteigerungen von Wohnungen im Hotel.

Das ehemalige Fünf Sterne-Hotel Alpenkönig am Seefelder Plateau beschäftigt seit Jahren die Gerichte. 1986 wurde es eröffnet, 2008 ist es in die Millionenpleite geraten, 2014 wurde es unter einem neuen Eigentümer wieder eröffnet - mehr dazu in Investor haucht Alpenkönig wieder Leben ein.

Für rechtliche Unklarheiten sorgte vor allem das komplizierte Gesellschafterkonstrukt. 150 vornehmlich deutsche Investoren hatten Appartements und Zimmer gekauft und wurden Teilhaber. Bei dem Konstrukt haben sie ihren Fruchtgenuss an eine Gesellschaft übertragen, wodurch sie ihr Eigentum nicht mehr so nutzen konnten, wie sie wollten. Das garantierte, dass keine Freizeitwohnsitze entstanden.

Wohnung versteigert

Einer dieser Investoren ist Werner Knoche. Er hat rund 300.000 Euro in den Kauf eines Appartements investiert. Heute besitzt er es nicht mehr, da seine Wohnung vor einigen Jahren zwangsversteigert wurde. „Das kann so nicht bleiben. Es kann nicht sein, dass man uns so etwas antut, dass man uns rechtschaffenen Menschen eine Wohnung wegnimmt“, sagt er.

Hotel Alpenkönig

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Das Hotel „Alpenkönig“

Nachdem der neue Eigentümer das abgewirtschaftete Hotel 2014 übernommen hatte, hat die Gemeinde ihre Rückstandsausweise an den neuen Hoteleigentümer verkauft - mit 28 Prozent Rabatt. Dabei geht es um Abgabenforderungen der Gemeinde für Müll, Wasser, Kanal und Grundsteuer. Entscheidend ist bzw. war in diesem Fall, dass diese sofort exekutierbar sind.

8.000 Euro statt 300.000 Euro

Der Wiener Rechtsanwalt Karl-Heinz Plankel, der den betroffenen Investor vertritt, erklärt: „Wenn jemand von der Gemeinde solche Erklärungen bekommt, dann kann er sofort die Zwangsversteigerung, die Vollstreckung beantragen. Der neue Eigentümer hat sich damit den gesamten Durchsetzungsprozess, den jeder Private machen muss, erspart.“ Im Fall des Alpenkönigs war das so. Die Wohnung von Herrn Knoche beispielsweise wurde zwangsversteigert. „Man hat mir für 300.000 Euro 8.000 Euro Versteigerungswert angegeben - für eine Wohnung auf diesem Plateau in Seefeld. Unvorstellbar. Aber selbst diese 8.000 Euro hat man mir dann nicht gegeben“, so der betroffene Anleger.

Weg mit Juristen abgeklärt

Der damalige Bürgermeister von Reith, Hannes Marthe, erklärt, dass damals alles rechtlich korrekt abgewickelt worden sei. Mehrere Juristen hätten dem Modell zugestimmt. Auch von Seiten des Landes habe er zu dieser Zeit die Information erhalten, dass es möglich sei. „Damals war die Gemeinde auch froh, weil es doch um über 130.000 Euro gegangen ist, die die Gemeinde dringend gebraucht hat“, erinnert sich Marthe. Die Anwältin der Gemeinde vertrat damals übrigens auch den neuen Hotel-Eigentümer.

Eigentümer bekamen Recht

Die Wohnungsbesitzer haben sich aber gewehrt und bekamen vom Landesverwaltungsgericht endgültig Recht. Sie wollen nun Schadenersatz. Der jetzige Rechtsanwalt der Gemeinde prüft, ob Vergleichsgespräche möglich sind.

„Natürlich will die jetzige Gemeindeführung diese Sachverhalte mit den Eigentümern so aufarbeiten, wie es eben aufzuarbeiten ist“, meint Hermann Holzmann, Rechtsanwalt der Gemeinde Reith. „Da muss man hinterfragen, warum sind rechtliche Schritte so gesetzt worden, wie sie gesetzt worden sind“, führt er weiter aus.