Prozess: Wirt muss an Strache und Hofer zahlen

Ein Lokalbetreiber im Ötztal ist nach einer Klage von Vizekanzler Heinz-Christian Strache und Verkehrsminister Norbert Hofer (beide FPÖ) zu Unterlassung und Schadenersatz verurteilt worden. Das sagte deren Anwalt, Michael Rami, der APA.

Der Tiroler wurde geklagt, weil er im Eingangsbereich des Lokals ein Plakat von Strache und Hofer mit der Aufschrift „Wir müssen draußen bleiben“ affichiert hatte.

Von einem Mitarbeiter aufgehängt

Auf dem Bild waren die beiden FPÖ-Spitzenpolitiker mit Burschenschafter-Couleur zu sehen. Neben „Wir müssen draußen bleiben“ klebten auf dem Plakat ein Verbotsschild mit einem durchgestrichenen Hakenkreuz und eine grafische Darstellung, die ein Strichmännchen beim Entsorgen eines Hakenkreuzes zeigt. Das Plakat wurde von einem Mitarbeiter der Bar in Sölden kurzzeitig aufgehängt. Dafür schnitt er aus dem Nachrichtenmagazin „Profil“ ein Bild der beiden FPÖ-Minister aus.

Landesgericht und Oberlandesgericht Innsbruck

ORF/Hermann Hammer

Der Prozess fand im Juni am Landesgericht Innsbruck statt

Der Lokalbetreiber wurde neben der Unterlassung der Darstellung auch zu einer Schadenersatzzahlung von je 2.000 Euro an Strache und Hofer verurteilt. Zudem muss er die Prozesskosten von über 4.000 Euro tragen. Ein Verlangen der Kläger auf zusätzlichen Schadenersatz von jeweils 3.000 Euro wurde hingegen ebenso abgewiesen wie das Begehren auf Veröffentlichung des Urteilsspruches in der „Kronen Zeitung“.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Das schriftlich ergangene Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Verhandlung vor dem Landesgericht Innsbruck hatte Mitte Juni stattgefunden - mehr dazu in Strache und Hofer klagen Tiroler Wirt. Dabei waren Strache und Hofer von Tirols FPÖ-Chef Markus Abwerzger in Vertretung des inzwischen zum Verfassungsrichter bestellten Rami anwaltlich vertreten worden.

Durch die Abbildung von Hakenkreuzen links und rechts vom Foto der Kläger werde „beim Publikum der Eindruck erweckt, die Kläger würden selbst nationalsozialistisches Gedankengut pflegen, sie seien selbst Nationalsozialisten bzw. Nazis“, erklärte das Gericht in dem der APA vorliegenden Urteil.

Hakenkreuz war Diffamierung

Das Hakenkreuz beziehe sich nämlich nach dem Gesamteindruck des Plakats eindeutig auf die Kläger und nicht etwa auf eine von den Klägern (als Burschenschafter) verschiedene weitere Gruppe innerhalb des „rechten Spektrums“. „Eine Kritik daran, wofür die Kläger politisch stehen, oder eine kritische Auseinandersetzung mit Auftreten oder Äußerungen der Kläger ist dem Plakat nicht zu entnehmen, sondern bloß eine gegen ihre Person gerichtete Diffamierung“, begründete das Gericht unter anderem die Verurteilung des Lokalbetreibers.

Die Beklagtenseite hatte im Prozess noch argumentiert, dass es sich um ein „Werturteil“ handle, das im Rahmen der Freiheit der Meinungsäußerung zulässig sein müsse. Strache und Hofer müssten sich eine „gewisse Nähe zu rechtsextremen Gedankengut“ gefallen lassen, meinte der Verteidiger des Lokalbetreibers. Überdies habe sein Mandant das Plakat nur „kurz wahrgenommen“ und es am nächsten Tag wieder entfernt.