Jugendschutz: Beratung statt Strafe

Im letzten Jahr hat es laut Land Tirol einen leichten Rückgang an Übertretungen des Jugendschutzgesetzes im Vergleich zum Vorjahr gegeben. Beratungsgespräche haben aber viele Jugendliche vor strafrechtlichen Konsequenzen bewahrt.

411 Verstöße gegen das Tiroler Jugendförderungs- und Jugendschutzgesetz hat es 2017 laut Jugendlandesrätin Patrizia Zoller-Frischauf gegeben (ÖVP). Dabei gab es die meisten Übertretungen, nämlich 236, wegen verbotenem Alkoholkonsum. 138 Anzeigen erfolgten hinsichtlich des Tabakkonsums. Weitere Verletzungen des Jugendschutzgesetzes gab es beim Erwerb, Gebrauch oder Besitz von jugendgefährdenden Medien wie etwa Computerspielen mit Altersbeschränkung.

Die Jugendlandesrätin Zoller-Frischauf meint, dass diese Entwicklung zu begrüßen sei. Sie nannte dabei die weitaus höheren Zahlen von 2014, damals wurden alleine beim Alkoholkonsum 460 Übertretungen angezeigt.

Präventionsgespräch statt Strafe

Bei einer erstmaligen Übertretung des Jugendschutzgesetzes besteht in Tirol die Möglichkeit auf ein Beratungsgespräch. Dabei wird über die jugendschutzrechtlichen Vorschriften informiert und das Verhalten der Jugendlichen reflektiert. „Ziel der Beratung soll es sein, die Jugendlichen von weiteren Übertretungen abzuhalten und über die möglichen Konsequenzen aufzuklären“, sagte die Jugendlandesrätin. Wenn Jugendliche innerhalb von drei Monaten zu diesem Präventionsgespräch erscheinen, wird von einem Strafverfahren abgesehen.

Das Beratungsangebot werde „gut angenommen“. Von den 411 Übertretungen 2017 konnte bei 266 eine Strafe vermieden werden, berichtete Zoller-Frischauf.

Rauchen überall erst ab 18

Ab Beginn 2019 werden die Besimmungen zum Alkohol- und Tabakkonsum in ganz Österreich einheitlich - mehr dazu in Neuer Anlauf für Jugendschutzgesetz neu. Das haben die Jugendreferenten aller Bundesländer gemeinsam mit der Bundesministerin für Frauen und Familie, Juliane Bogner-Strauß, bei einer Konferenz in Hall beschlossen. Das Schutzalter beim Alkoholkonsum liegt bei 16 Jahren, harte alkoholische Getränke sind bis 18 Jahre verboten. Das Schutzalter beim Rauchen wird überall in Österreich auf 18 Jahre angehoben.