Gewerkschaft gewinnt Klage gegen TSD

Flüchtlingsbetreuer der landeseigenen Gesellschaft Tiroler Soziale Dienste (TSD) müssen nach einem Urteil eine Erschwerniszulage bekommen. Das hat das Arbeits- und Sozialgericht nach einer Klage der Gewerkschaft festgestellt.

Die Gewerkschaft hatte im Auftrag des Betriebsrates der TSD vor über zwei Jahren die Feststellungsklage beim Arbeits- und Sozialgericht Innsbruck eingebracht. Das Urteil ist jetzt rechtskräftig. Demnach wurde den 200 Flüchtlingsbetreuern der TSD eine Erschwerniszulage wegen erschwerter Arbeitsbedingungen zugesprochen. Die Arbeitnehmerinnen und -nehmer hätten ein Anrecht auf eine Zulage in der Höhe von 1,07 Euro pro Stunde bzw. 177,18 Euro Pauschale im Monat.

Zulage nach Übernahme gestrichen

Anlass für die Feststellungsklage war, dass bei der Übernahme der Flüchtlingsbetreuer durch die TSD vor zwei Jahren die Erschwerniszulage gestrichen worden ist. Laut Arbeits- und Sozialgericht steht den Mitarbeitern nach dem Kollektivvertrag aber auf Grund der jahrelangen „betrieblichen Übung“ die Zulage zu.

„Nun liegt es an der Geschäftsführung der TSD, mit dem Betriebsrat eine entsprechende Vereinbarung abzuschließen. Wir stehen für Verhandlungen für diese Beschäftigtengruppe zur Verfügung und gehen davon aus, dass es für die Flüchtlingsbetreuerinnen und -betreuer eine Lösung und eine entsprechende Erschwerniszulage geben wird,“ so Harald Gheri, Betriebratsvorsitzender der TSD.

TSD sind jetzt am Zug

„Für die Gewerkschaft ist es ein Achtungserfolg. Die Arbeitnehmerinnen und -nehmer arbeiten unter schwierigsten Bedingungen und mit traumatisierten Personen. Kommunikationsbarrieren erschweren die Arbeit zusätzlich. Sollte es für die übernommenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht zu den entsprechenden Nachzahlungen kommen, dann werden wir für diese Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ihm Rahmen des gewerkschaftlichen Rechtsschutzes die zustehende SEG-Zulage pro Einzelfall einklagen,“ kündigt Harald Schweighofer, Geschäftsführer der Tiroler Gewerkschaft der Privatangestellten - Druck, Journalismus, Papier, in einer Aussendung abschließend an.

Baur verspricht rasche Verhandlungen

Für Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) besagt das Urteil, dass die Flüchtlingsarbeit nicht per se erschwert ist und somit keine „große Pauschale“ zu gewähren ist. Vielmehr müsse ganz konkret geprüft werden, welche konkrete Tätigkeit erschwert sei und welche nicht und die Zulage dann stundenweise für spezifisch erschwerte Tätigkeiten ausbezahlt werden.

„Dazu werden die Geschäftsführung und der Betriebsrat der TSD eine Betriebsvereinbarung aushandeln“, kündigt Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) an. In der Betriebsvereinbarung soll festgehalten werden, welche konkreten Tätigkeiten als erschwert gelten und somit mit einer Zulage pro Arbeitsstunde mit erschwerten Bedingungen versehen werden.

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