Keine Ausweispflicht für Österreicher

Seit Mitte August werden verstärkt Ausweise kontrolliert, auch von Soldaten, die im Rahmen eines sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatzes stehen. Doch Österreicher sind laut Gesetz nicht verpflichtet, diese mitzuführen oder vorzuweisen.

Grund für die Kontrollen etwa im Wipptal ist, der illegalen Einwanderung Einhalt zu gebieten. Dutzende Soldaten unterstützen damit die Grenzpolizei am Brenner selbst und im Hinterland, dem Wipptal - mehr dazu in Bundesheer unterstützt ab Freitag Kontrollen.

Soldaten im Assistenzeinsatz

Vzlt Martin Hörl/MilKdo Tirol

Auch vor Soldaten muss man sich als österreichischer Staatsbürger nicht zwingend ausweisen.

Ausgenommen sind Fahrzeuglenker

Die Frage, ob für Österreicher in Österreich eine Ausweispflicht besteht, beantwortete Polizeijurist Florian Greil kurz und bündig: „In Österreich gibt es für Österreicher keine allgemeine Ausweispflicht.“

Als Österreicher muss man damit weder Personalausweis, Pass oder ein anderes Dokument mitführen, das die Identität bestätigt. Ausgenommen sind etwa Lenker eines Kraftfahrzeugs, so Greil: „Es kann sich aus den einzelnen Materiengesetzen, wie zum Beispiel dem Führerscheingesetz, die Verpflichtung ergeben, dass Dokumente vorzuweisen sind.“

Ergeben sich allerdings Verdachtsmomente kann die Polizei darauf bestehen, die Identität festzustellen. Unter bestimmten Umständen muss man auch auf eine Polizeidienststelle mitkommen. Aber da es keine Ausweispflicht für Inländer gibt, gibt es auch keine Strafe, wenn man sich nicht ausweisen kann, so der Polizeijurist.

Ausweis im Fall von Vorteil

Auch gegenüber Bundesheersoldaten, die im sicherheitspolizeilichen Assistenzeinsatz stehen, besteht für Inländer keine Ausweispflicht. Auch wenn jemand Kinder mitführt, eigene oder ihm anvertraute, gibt es keine Ausweispflicht für sich und die Kinder, so Florian Greil. Allerdings kann in einigen Situationen ein mitgeführter Ausweis von Vorteil sein, nämlich wenn die Identität aus diversen Gründen doch geklärt werden muss, so der Polizeijurist. Beim Grenzübertritt nach Italien ist allerdings ein Dokument bei Aufforderung vorzuweisen.

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