OGH: Impuls muss Parteienförderung zahlen

Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat einen jahrelangen Rechtsstreit um viel Geld zwischen vorwärts Tirol und seinem Ableger impuls-tirol entschieden. Impuls-tirol muss rund 600.000 Euro an vorwärts Tirol bezahlen und möchte den Betrag beim Land holen.

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Das OGH-Urteil im Wortlaut (PDF-File)

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Im Rechtsstreit zwischen der Partei vorwärts Tirol und dem Landtagsklub impuls-tirol über die Parteienförderung hat der OGH jetzt das Urteil gefällt. Vorwärts Tirol rund um den Mutterer Bürgermeister Hans Jörg Peer steht laut Urteil jene Parteienförderung zu, die ihm die aus der Partei ausgetretenen Landtagsabgeordneten verweigerten.

Betrag könnte noch größer werden

Die drei aus vorwärts ausgeschiedenen Abgeordneten von impuls-tirol, Johann Lindenberger, Maria Zwölfer und Josef Schett, wurden durch den OGH zu einer Zahlung von mehr als einer halben Million Euro an entgangener Parteienförderung an die Partei vorwärts Tirol verurteilt. Dabei geht es um rund 550.000 Euro entgangene Parteienförderung, Zinsen für mehrere Monate entgangener Parteienförderung im Jahr 2016, plus Gerichtskosten in der Höhe von 80.000 Euro. Noch keine Entscheidung gibt es den Zeitraum betreffend nach September 2016.

Begründung: Förderung für Partei, nicht für Klub

Die Begründung des OGH lautet, dass die Parteienförderung den Parteien für ihre Mitwirkung an der politischen Willensbildung gebühre, ohne dass es auf die parlamentarische Tätigkeit ankäme. Die Parteienförderung sei im Unterschied zur Klubförderung, die das Land vorsieht, von den Abgeordneten unabhängig.

Die ausgetretenen Abgeordneten, die spätere Partei impuls-tirol, hätten für die Partei vorwärts Tirol an der Antragstellung mitwirken sollen. Dass sie das unterließen, wertete der OGH als Schaden für vorwärts Tirol. Der OGH sieht darin ein schuldhaftes und vorsätzliches Handeln, das einen Schaden verursacht habe.

Die Abgeordneten von impuls-tirol hatten im Zuge der Auseinandersetzung argumentiert, dass sie für vorwärts Tirol keine Parteienförderung beantragen würden, da sie mit der Fraktion ausdrücklich nichts mehr zu tun hätten und diese auch keinen Anspruch auf Parteienförderung habe. Dieser Einschätzung erteilte der OGH nun in seiner Entscheidung eine Abfuhr.

Wer soll das bezahlen?

In einer ersten Reaktion sagte impuls-tirol-Abgeordneter Johann Lindenberger, man werde jetzt Gespräche mit dem Land suchen, das den Betrag bezahlen soll. Konkret angesprochen werden sollten jene Stellen, die über einen Landtagsbeschluss den Stopp der Auszahlung der Parteienförderung herbeigeführt hätten. Der Landtagsbeschluss sei gefällt worden in dem Wissen, dass die Sache auch anders ausgehen könne, so Lindenberger.

Land will jetzt rückwirkende Auszahlung prüfen

In einer Stellungnahme des Landes hieß es am Freitagnachmittag, das Land habe sich stets völlig rechtskonform verhalten, auch wenn es zu dieser Frage in diversen Gutachten unterschiedliche Auffassungen gebe. Eine außerordentliche Parteienförderung werde nicht ausgeschlossen. Die „rückwirkende Auszahlung der Parteienförderung an vorwärts Tirol für das Jahr 2016 wird im Lichte des OGH-Urteils und der gesetzlichen Grundlagen des Tiroler Parteienfinanzierungs- und Klubförderungsgesetzes zu prüfen sein.“

Opposition lehnt Begleichung mit Steuern ab

Tirols SPÖ-Vorsitzende Elisabeth Blanik sagte in einer Reaktion, dass die Parteienförderung vorwärts Tirol für die gesamte Periode zur Verfügung stehe. Diese Rechtsauffassung habe auch der Verfassungsdienst im Landhaus vertreten. Diesmal habe der ÖVP die Haltung des Verfassungsdienstes nicht in den Kram gepasst, so die SPÖ-Vorsitzende, und man habe über Landtagsentschließungen und externe Gutachten erreicht, dass die Parteienförderung für 2016 und 2017 nicht an vorwärts Tirol ausbezahlt werde. Blanik schließt aus, dass das Land dafür aufkommt, „das wäre rechtswidrig“.

In diesselbe Kerbe schlug Liste-Fritz-Klubobfrau Andrea Haselwanter-Schneider. „Wenn Abgeordneter Lindenberger jetzt das Land in die Pflicht nimmt und das Geld von den Steuerzahlern holen will, dann ist das moralisch und politisch bedenklich und rechtlich unmöglich.“ Die Finanzabteilung des Landes könne Parteienförderung nicht im Nachhinein auszahlen, ohne dass ein Antrag rechtzeitig von den verantwortlichen Abgeordneten gestellt wurde. „Lindenberger und Co. haben sich dieses Schlamassel selbst eingebrockt, das OGH-Urteil betrifft sie und nicht das Land Tirol und die Tiroler Steuerzahler“, so Haselwanter-Schneider.

Der Tiroler FPÖ-Obmann Markus Abwerzger sagt in einer Stellungnahme, der jahrelange interne Streit schade dem Image der Politik in Tirol seit Jahren extrem. Fakt sei, dass sich die beiden Streitparteien intern einigen müssen, „jegliche externe Finanzierung durch Steuergelder wird von uns entschieden abgelehnt.“

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