Bessere Verträge für Kassenärzte

Die Rahmenbedingungen für niedergelassene Ärzte werden verbessert. Die Tiroler Gebietskrankenkasse und die Ärztekammer für Tirol präsentierten am Dienstag beim Forum Alpbach ein Maßnahmenpaket für neue Kassenverträge. Damit soll dem Ärztemangel entgegengewirkt werden.

Mit grundlegenden Änderungen soll der Kassenvertrag für niedergelassene Ärzte modernisiert werden. Nachfolger für praktische Ärzte am Land zu finden, war in den vergangenen Jahren ein großes Problem in Tirol - mehr dazu in Kassenärzte: Mangel in einigen Bereichen (tirol.ORF.at, 1.7.2016). Auch Fachärzte mit Kassenverträgen in Städten fehlen. Hauptgrund dafür ist, dass der Vertrag mit der Gebietskrankenkassa für viele Ärzte nicht attraktiv genug war. Der neue Kassenvertrag, der von 2016 bis 2018 gilt, soll das ändern.

Mehr Geld, mehr Stellen

Mehr Geld von der Kassa für Ärztehonorare soll die Kassenverträge attraktiver machen. Insgesamt wurde das Honorarvolumen um 14,3 Millionen Euro erhöht. Die Honorare werden künftig auch leistungsorientierter gestaffelt. Mehr Leistung soll entsprechend mehr Geld für die Ärzte bringen, so Kassenobmann Werner Salzburger.

Zudem werden fünf neue Kassenstellen geschaffen, in Wörgl (Orthopädie und Neurologie), Innsbruck (Lungenheilkunde), Hall (Augenheilkunde) und Telfs (Urologie). Eine Vertragsstelle für Psychiatrie wird von Landeck nach Zams verlegt.

Mehr Arbeitszeit

Auch die Mindestordinationszeit wird ausgebaut. Statt 20 Stunden pro Woche darf ein Kassenarzt künftig 22 Stunden pro Woche geöffnet haben. Dabei soll das ärztliche Gespräch stärker in den Vordergrund rücken und auch finanziell abgegolten werden. Bisher war es so, dass am Ende eines Beratungsgespräches nur das Ausstellen des Rezeptes abgegolten wurde. Jetzt sollen auch Gesprächselemente wie das Informieren von Angehörigen oder die Beratung des Patienten besser bezahlt werden.

Arzt

APA/Helmut Fohringer

Die neuen Verträge sollen flexibler und attraktiver für Ärzte sein

Entlastung durch mehr Zusammenarbeit

Neue Modelle der Zusammenarbeit forderten Ärzte bereits seit Langem. Solche neuen Arbeitsformen sind jetzt auch im neuen Vertrag vorgesehen, sie sollen die Arbeit als „Kassenarzt“ einfacher gestalten und für Entlastung sorgen.

Neben einer Gruppenpraxis zwischen mehreren Ärzten und einer Partnerpraxis mit Vertretung soll auch eine Teilpraxis möglich sein, bei der zwei Ärzte sich einen Vertrag und eine Kassenstelle teilen und damit beide die unternehmerische Verantwortung für die Praxis tragen. Erste Erfahrungen damit seien positiv, meint TGKK-Direktor Arno Melitopulos aufgrund der Rückmeldungen von Ärzten, die bereits gemeinsam arbeiten: „Gerade beim Übergang auf einen Nachfolger ist die Zusammenarbeit wichtig, wer das rechtzeitig regelt, hinterlässt keine Versorgungslücke.“