Verbot für private Feuerwerke ausgeweitet

Tirols Bezirksverwaltungen reagieren auf die anhaltende Trockenheit und die damit verbundene Waldbrandgefahr. Ab sofort gilt ein allgemeines Feuerwerksverbot. Lediglich Tischfeuerwerke, Knallerbsen oder Sternspritzer sind erlaubt.

Grundsätzlich ist das Abfeuern von Raketen, Knallkörpern und Krachern ab der Kategorie F2 im Ortsgebiet verboten. Schon Mitte Dezember hat die Bezirkshauptmannschaft in Lienz dieses Verbot auf Gebiete ausgedehnt, wo die Gefahr für Wald- und Wiesenbrände besteht. Wer sich nicht an das Verbot hält, muss mit einer Strafe bis zu 7.270 Euro rechnen. Verursacher von Bränden müssen auch für Feuerbekämpfungskosten, die insbesondere auch durch den Einsatz von Hubschraubern entstehen, aufkommen.

Raketen aller Art sind verboten

Zwei Tage vor Silvester haben zuerst die Stadt Innsbruck und dann alle anderen Bezirkshauptmannschaften nachgezogen. Via Verordnung wurde ein allgemeines Verbot für private Feuerwerke (ebenfalls ab Kategorie F2) sowie offenes Feuer erlassen. Das heißt, dass sich dieses Verbot auch auf unbebautes Gebiet bezieht. Erlaubt sind weiterhin Feuerwerkskörper der Kategorie F1, wie Sternspritzer, Knallerbsen oder Tischfeuerwerke.

„Wir bitten die Bevölkerung um Verständnis, dass die Sicherheit an vorderster Stelle stehen muss“, sagt Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP). Die für die Jahreszeit zu warmen Temperaturen und die geringen Niederschläge sorgen dafür, dass Wälder und Wiesen ausgetrocknet sind. „Da reicht ein kleiner Funke, um ein großes Feuer zu entfachen – deshalb auch keine Zigaretten achtlos wegwerfen“, appelliert Landesfeuerwehrinspektor Alfons Gruber an die Bevölkerung.

Wiesen und Wälder gefährdet

Die Verordnung gilt in den Waldgebieten sowie in deren Gefährdungsbereichen. Sonnenbeschienene Hänge sind derzeit ebenfalls besonders feuergefährdet, da sie sehr ausgetrocknet sind. Dies gilt auch in höheren Lagen. So lösten am Montag Wald- und Wiesenbrände Einsätze in Osttirol wie im Wipptal aus - mehr dazu in Brand vernichtet fünf Hektar Wald. „Wir appellieren deshalb auch an die Eigenverantwortung jeder einzelnen Person, dieses Jahr besonders achtsam mit brennendem Material jeglicher Art umzugehen“, betont Gruber.

Ausgenommen vom Verbot sind „behördlich angemeldete Feuerwerke“ wie zum Beispiel das Innsbrucker Bergsilvester in der Altstadt, bei dem hohe Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden.