Offene Fragen um halben Karfreitags-Feiertag

Um den von der Bundesregierung geplanten halben Feiertag am Karfreitag gibt es viele offenen Fragen. Arbeitnehmer wollen wissen, wie sich das auf die Arbeitszeit an diesem Tag auswirkt oder ob man in jedem Fall Zuschläge erhält.

Ein halber Feiertag ist ein Novum in Österreich. Am 19. April, dem Karfreitag, ab 14 Uhr soll dieser aber das erste Mal schon heuer in Kraft sein. Diese Neuregelung peilt die Bundesregierung als Reaktion auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes im Jänner an. Dieser hat vor vier Wochen befunden, dass es gleichheitswidrig ist, wenn der Karfreitag nur für Angehörige der alt-katholischen Kirche, der evangelischen Kirchen AB und HB und der evangelisch-methodistischen Kirche als Feiertag (mit entsprechendem Zuschlag wenn gearbeitet wird) gilt.

Keine Änderung wenn man vor 14 Uhr arbeitet

Bei der Arbeiterkammer Tirol trafen einen Tag nach der Ankündigung der Bundesregierung Fragen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ein. „So wie das offenbar geplant ist, gilt der Feiertag ab 14 Uhr. Wenn man vorher voll arbeitet, hat man überhaupt nichts von dieser Regelung. Wenn man nachher arbeiten sollte, dann würde man Freizeit oder Feiertagsentgelt bekommen“, gibt der Jurist, Thomas Radner, von der Arbeiterkammer eine erste Einschätzung.

Viele Unklarheiten gibt es rund um Teilzeitbeschäftigungen. „Bei Teilzeitbeschäftigten geht es um die übliche Arbeitszeiteinteilung. Wer am Vormittag beschäftigt ist, hat am Vormittag zu arbeiten, wer am Nachmittag beschäftigt ist, hat grundsätzlich frei und darf nur in Ausnahmefällen beschäftigt werden“, erklärt Radner.

Modell 8. Dezember für den Handel angedacht

Geschlossene Geschäfte ausgerechnet vor dem Osterwochenende sind für viele schwer vorstellbar. Infrastrukturminister Norbert Hofer (FPÖ) überlegt nun für den Handel am Karfreitag eine Regelung analog zu jener zu Mariä Empfängnis. Handelsangestellte können an diesem Tag von 10 bis 18 Uhr arbeiten und bekommen dies zusätzlich bezahlt, können es aber auch ablehnen. Jurist Thomas Radner von der Arbeiterkammer erklärt, dass das theoretisch möglich sei, schränkt aber ein, dass der 8. Dezember für viele Handelsangestellte faktisch kein Feiertag mehr sei.

Ohne Änderung kommt ganzer Feiertag

In nicht ganz der Hälfte der EU-Staaten ist der Karfreitag ein gesetzlicher Feiertag. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs müsste das nun auch in Österreich so sein. „Das bedeutet nach dem bisher geltenden Recht haben alle über Vorankündigung den Anspruch am Karfreitag frei zu haben. Mit einer neuen gesetzlichen Regelung wird dieser bestehende Anspruch beseitigt.“

Die Bundesregierung will aber keinen zusätzlichen ganzen Feiertag in Österreich einführen, deshalb strebt sie die halbe Feiertags-Regelung für den Karfreitag an.

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