Keine Studiengebühren für Berufstätige

Die Universität Innsbruck erstattet ab sofort berufstätigen Studierenden die Studiengebühren. Da die bisherige Regelung für den Erlass der Gebühren auslief, können Universitäten in ganz Österreich nun neue Regelungen treffen.

Sobald Studenten oder Studentinnen die Mindeststudienzeit inklusive zwei Toleranzsemester überschritten haben, werden Studiengebühren fällig. Für berufstätige Studierende ist das eine unnötige, zusätzliche Belastung, meint der Rektor der Universität Innsbruck Tilmann Märk. Deshalb soll es an der Universität Innsbruck vorläufig für das Wintersemester 2018/19 und das Sommersemester 2019 möglich sein, einen Antrag für die Rückerstattung der Gebühren zu stellen.

Voraussetzungen für den Erlass

Anspruchsberechtigt sind all jene, die ein steuerpflichtiges Jahreseinkommen von mindestens 6.135,70 Euro und maximal 20.000 Euro brutto nachweisen können. Eine weitere Bedingung ist das Ablegen einzelner Prüfungen. Studiengebühren werden erst ab dem Überschreiten der regulären Studienzeit fällig, die Rückerstattung ist maximal bis zu einer Verdoppelung der regulären Studienzeit möglich.

Reaktionen der Hochschülerschaft

Sehr positiv sieht die Österreichische Hochschülerschaft (ÖH) die Regelung der Universität Innsbruck. „Mit dem Erlass für berufstätige Studierende konnten wir eine Herzensangelegenheit von uns durchsetzen. Gemeinsam mit dem Rektorat und dem Senat haben wir eine tolle Lösung für unseren Standort ausverhandeln können, damit kam uns österreichweit eine starke Vorreiterrolle zu“, sagt ÖH-Vorsitzende Johanna Beer.

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