Registrierungspflicht für Gesundheitsberufe

Ab 1. Juli müssen sich im Gesundheitsbereich tätige Personen registrieren lassen. Allein in Tirol sind davon rund 16.000 Arbeitnehmer betroffen. Die AK Tirol unterstützt bei der Registrierung alle unselbstständigen Arbeitnehmer.

Das sogenannte Gesundheitsberufe-Register ist laut Sozialministerium längst überfällig. Es soll zur Qualitätssicherung und zu mehr Transparenz beitragen, aber auch für die regionale bzw. bundesweite Bedarfsplanung eine zentrale Rolle spielen. Zwölf Monate - bis 30. Juni 2019 – haben Berufstätige Zeit, sich eintragen zu lassen.

Registrierungspflichtig sind zehn Berufsgruppen:

  • Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin und diplomierter Gesundheits- und Krankenpfleger
  • Pflegefachassistentin und Pflegefachassistent (PFA)
  • Pflegeassistentin und Pflegeassistent(PA)
  • Physiotherapeutin und Physiotherapeut
  • Biomedizinische Analytikerin und Biomedizinischer Analytiker
  • Radiologietechnologin und Radiologietechnologe
  • Diätologin und Diätologe
  • Ergotherapeutin und Ergotherapeut
  • Logopädin und Logopäde
  • Orthoptistin und Orthoptist

AK übernimmt Behördenfunktion

Im Auftrag des Ministeriums wird die Arbeiterkammer die unselbständigen Arbeitnehmer betreuen. Laut AK-Präsident Erwin Zangerl werden 39 Mitarbeiter in den Bezirkskammern und in Betrieben die Registrierung anbieten.

Dazu entstehen den Arbeitnehmern aufgrund des Engagements der Arbeiterkammer auch keine Kosten. Zangerl: „Ursprünglich war geplant, die Arbeitnehmer zur Kasse zu bitten. 70 Euro sollte die Registrierung kosten. Doch die Arbeiterkammer hat erreicht, dass die Registrierung kostenlos ist.

So läuft die Registrierung ab

Für die Eintragung ist auf jeden Fall der persönlich unterschriebene Antrag notwendig. Alternativ ist eine Online-Registrierung mit Bürgerkarte oder Handysignatur möglich. Personen, die den Beruf bereits ausüben, benötigen einen Reisepass, einen Qualifikationsnachweis in Form von Zeugnis oder Diplom sowie ein Passfoto.

Für Berufseinsteiger ab dem 2. Juli ist zudem ein Strafregisterauszug und ein Gesundheitszeugnis (beides nicht älter als drei Monate) sowie der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse notwendig.

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