Festspiele Erl: Kollektivverträge nicht nötig

Kulturminister Gernot Blümel (ÖVP) hält einen Kollektivvertrag für die Festspiele Erl für unnötig. Diese seien wegen der Größe und des Umfangs nicht mit Bregenz und Salzburg, die einem Festspiel-Kollektivvertrag unterliegen, vergleichbar.

Wie Gernot Blümel in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ, die unter anderem nach Vorwürfen des Lohn- und Sozialdumpings erfolgt war, ausführte, sei die Gebarung der Festspiele vollinhaltlich den gesetzlichen Erfordernissen entsprechend. Dies hätten Überprüfungen durch die Tiroler Gebietskrankenkasse (TGKK), das Finanzamt Kufstein und die Finanzpolizei Kufstein im März 2018 ergeben. Zudem verwies der Kulturminister auf die inzwischen auf der Website der Festspiele veröffentlichte Gagenordnung.

Entlohnung mittels Dienst - und Werkvertrags

Dass Musiker im selben Zeitraum sowohl mit einem Dienst- als auch einen Werkvertrag entlohnt wurden, sei mit der TGKK „akkordiert“. Gemäß dieser Einigung könnten zwei Drittel des Künstlerhonorars als Dienstvertrag und ein Drittel als Werkvertrag ausbezahlt werden. Der Werkvertrag decke hierbei die Vorstellungen ab und werde auch nur dann ausbezahlt, wenn der Künstler tatsächlich auftritt.

Minister verweist auf Ombudsstelle

Im Zusammenhang mit den Vorwürfen sexueller Übergriffe verwies Blümel auf die zuständige Staatsanwaltschaft und auf die vom Stiftungsvorstand Anfang März aus der Taufe gehobene Ombudsstelle, die mittlerweile mit der ehemaligen Soziallandesrätin Christine Baur (Grüne) besetzt wurde - mehr dazu in Erl: Baur Ombudsfrau, Karajan auf Bühne. Baur agiere „völlig autonom und selbstständig“. Zudem sei die Geschäftsführung beauftragt worden, „Rules of Conduct“ – also Verhaltensregeln - zu erarbeiten und zu implementieren.

Eine eigene Beratungsstelle für Missbrauchsopfer aus der Kreativbranche wie in Deutschland gebe es hierzulande nicht, so Blümel in der Beantwortung. Allerdings könne in derartigen Fällen die Bundesgleichbehandlungskommission zurate gezogen werden.